Kick-Backs, Provisionen von Banken – Schadenserstaz für Anleger beim verschweigen

Fachanwalt berät Anleger geschlossener Schiffsfonds, Immobilienfonds, Solarfonds, Medienfonds.

Provisionen, Kick backs, Rückvergütungen bei geschlossener Schiffsfonds, Immobilienfonds, Solarfonds, Medienfonds. Es gibt viele Varianten, wie die Berater der Banken und Finanzinstitute am Geld der Anleger mitverdienen. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern helfen, sich zur Wehr zu setzen.

Die vielbeachteten Prozesse um die Lehman Zertifikate zerrte das Geschäft mit Provisionen in das Licht der Öffentlichkeit. Viele Anleger fragen sich seitdem, ob auch ihr Geld ohne ihr Wissen in die Taschen ihrer Bank- oder Finanzberater wanderte. Das Handelsblatt berichtet am 05.07.2012 (Onlineausgabe), wie reichlich und oft Provisionen beim Abschluss von Kapitalanlagen flossen. Kick backs, auch verdeckte Provisionen genannt, sind keine Seltenheit.

Was einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht nicht mehr verwundert, dürfte für den ein oder anderen Anleger durchaus ein Schock sein: Vom investierten Geld wurden nicht zu unterschätzende Prozentsätze abgezweigt. Und das obwohl viele Kunden glaubten, dass sie die Begleitkosten durch die zusätzlichen Ausgabeaufschläge (Agio) abgedeckt haben. Die umstrittenen Gelder werden bei Sparkassen, Volksbanken, Privatbanken, Finanzberatern, Vermögensberatern und vielen weiteren Stellen, die Kapitalanlagen anbieten, gezahlt.

Zwar sind verdeckte Provisionen bei vielen Kapitalanlagen üblich, aber gerade bei geschlossenen Fonds erreichen sie stattliche Höhen. Doch nicht nur bei neu abgeschlossenen Geschäften werden Provisionen fällig. Es gibt auch Kapitalanlagen, die jährliche Bestandsprovisionen zahlen. Doch damit ist die „Wertschöpfungskette“ noch nicht abgeschlossen. Gerade offene Fonds fordern oft eine jährliche Verwaltungsgebühr. Es gibt auch Erfolgsgebühren – bisweilen werden diese auch im Fall des Misserfolgs gezahlt.

Die Bandbreite der gezahlten Provisionen unterscheidet sich bei den einzelnen Kapitalanlagen, aber es gibt Arten, bei denen besonders oft hohe Provisionen flossen. Geschlossene Fonds – insbesondere Schiffsfonds – zahlten aber besonders oft hohe Provisionen. Für Anleger ist dies oft doppelt ärgerlich, da gerade bei den provisionsreichen Schiffsfonds sich in den letzten Wochen und Monaten die Meldungen über gravierende Probleme häuften.

Was können Anleger tun?

Anleger, die sich wegen der verschwiegenen Provisionen von ihrer Bank oder ihrem Finanzinstitut hintergangen fühlen, können sich wehren. Die höchstrichterliche Rechtsprechung stellte fest, dass Kunden über kick backs aufgeklärt werden mussten. Denn es besteht ein Interessenkonflikt: einerseits soll ein Berater die Wünsche des Anlegers beachten, andererseits hat er (oder sie) einen erheblichen eigenen Vorteil, wenn bestimmte Kapitalanlagen dem Kunden ans Herz gelegt werden. Daher müssen Berater die Anleger auf Provisionen hinweisen.

Haben die Berater auf die Provisionen nicht hingewiesen, obwohl sie Geld bekamen, weist das Anlageberatungsgespräch einen Fehler auf. Beratungsfehler führen dazu, dass Schadensersatzansprüche des Anlegers im Raum stehen. Anleger, die wissen möchten, ob bei ihrer speziellen Kapitalanlage ebenfalls Provisionen gezahlt wurden, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Bei der Überprüfung der Kapitalanlage kann ermittelt werden, ob und in welcher Höhe Provisionen an die Berater flossen. Auch die individuellen Chancen, Schadensersatz fordern zu können, können hierbei überprüft werden.

Weiterlesen unter:

Kick-Backs Infoseite Fachanwalt

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus sechs Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
Einsteinallee 3
77933 Lahr
ralf.stoll@dr-stoll-kollegen.de
07821/9237680
http://www.dr-stoll-kollegen.de