Kindereinrichtungen brauchen Rechtsschutz

Berlin (pressrelations) –

Kindereinrichtungen brauchen Rechtsschutz

Zur ersten Lesung des Antrages der SPD-Bundestagsfraktion „Kinderlaerm – Kein Grund zur Klage“ im Deutschen Bundestag erklaeren die Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion und stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend Marlene Rupprecht und der zustaendige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Hans-Joachim Hacker:

Deutschland soll und will ein familienfreundliches Land sein.
Wer ein Herz fuer Kinder hat, der soll sich an ihnen erfreuen koennen. Immer wieder werden jedoch Klagen gegen Kindertageseinrichtungen in Wohngebieten erhoben. Einzelne Einrichtungen mussten sogar geschlossen werden. Wenn wir in einem familienfreundlichen Land leben wollen, dann muessen wir auch in diesem Punkt Toleranz ueben. Kinder gehoeren in unser Leben, Kindereinrichtungen in unser Wohnumfeld.

Dass Kindereinrichtungen in Wohngebieten rechtlich abgesichert, errichtet und betrieben werden koennen, wollen wir als SPD-Bundestagsfraktion mit unserem Antrag erreichen. Kinderlaerm darf rechtlich nicht mehr mit hupenden Autos oder droehnenden Maschinen in Fabriken gleichgesetzt werden.

Noch im November vergangenen Jahres behaupteten hochrangige Koalitionspolitiker unter Bezugnahme auf den Koalitionsvertrag, schon in wenigen Wochen wuerden gesetzliche Regeln auf den Weg gebracht, die es ermoeglichen, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen fuer Kindereinrichtungen zu verbessern. Darauf warten wir bis heute.

Die SPD-Bundestagsfraktion zeigt der Bundesregierung mit dem Antrag einen konkreten Weg auf. Erstens soll das Bundes-Immissionsschutzgesetz ergaenzt werden, um klarzustellen, dass Kinderlaerm in der Regel keine schaedliche Umwelteinwirkung ist. Kinderlaerm muss in Wohngebieten toleriert werden. Zweitens wollen wir eine Klarstellung im Buergerlichen Gesetzbuch. Auch dort soll festgelegt werden, dass Kinderlaerm keine schaedliche Umwelteinwirkung darstellt. Und drittens verlangen wir, die Baunutzungsverordnung so zu aendern, dass Kindertageseinrichtungen in Wohngebieten generell fuer zulaessig erklaert werden. In einem weiteren Punkt regen wir an zu pruefen, wie durch praeventiv wirkende Massnahmen im Bereich der Staedteplanung Klagen gegen Kinderlaerm vermieden werden koennen.

Kinder und Kindereinrichtungen duerfen nicht hinter meterhohen Laermschutzwaenden versteckt oder in Randlagen verdraengt werden. Der Gesetzgeber ist gefordert, endlich Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, damit die Vorstellungen von fruehzeitiger Foerderung der Kinder umgesetzt werden und die natuerlichen Lebensaeusserungen der Kinder Rechtsschutz bekommen. Es gibt keinen Grund, die Frage weiter aufzuschieben. Wer ein Herz fuer Kinder hat, stimmt dem Ansinnen der SPD-Bundestagsfraktion zu.

URL:http://www.spdfraktion.de