Koalitionsfraktionen lehnen Mieterschutz bei energetischen Gebaeudesanierung ab
Zu der abschliessenden Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Foerderung von energetischen Sanierungsmassnahmen an Wohngebaeuden im Finanzausschuss erklaeren der zustaendige Berichterstatter Lothar Binding und die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nicolette Kressl:
Heute hat der Finanzausschuss seine Beratungen ueber das Gesetz zur steuerlichen Foerderung von energetischen Sanierungsmassnahmen abgeschlossen. Die Vorschlaege der SPD-Bundestagsfraktion fuer eine zielgenauere und gerechte Foerderung sowie die Begrenzung der Ueberwaelzung der Sanierungsaufwendungen auf die Mieter fanden keine Mehrheit.
Union und FDP halten am progressionsabhaengigen Steuerabzug fuer selbstnutzende Wohneigentuemer fest, von dem Bezieher hoher Einkommen staerker als Gering- und Durchschnittsverdiener profitieren. Die SPD fordert statt dessen eine direkte Zulage, die zu einer zielgenaueren und einkommensunabhaengigen Foerderung fuehrt.
Schwarz-Gelb verhinderte ausserdem eine gerechte Aufteilung der Sanierungslasten zwischen Vermieter und Mieter. Vermieter koennen jetzt die kompletten Kosten auf die Mieter ueberwaelzen und trotzdem die steuerliche Foerderung einstreichen. Die SPD fordert dagegen, dass die Sanierungskosten erst nach Abzug der steuerlichen Vorteile umgelegt werden koennen. Um die Belastung der Mieter zusaetzlich abzumildern sollen kuenftig statt elf Prozent nur noch neun Prozent der Sanierungskosten pro Jahr ueberwaelzt werden koennen.
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