Karlsruhe, 18. März 2016. DAK-Auswertung zeigt starken Anstieg der „blauen Scheine“ bei Männern
Fieber, Durchfall, Beinbruch: Die Pflege kranker Kinder immer häufiger Männersache. Der Anteil der Väter, die zur Betreuung des kranken Nachwuchses dem Job fernbleiben, ist nach einer aktuellen Auswertung der DAK-Gesundheit in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Betrug er im Jahr 2015 bereits 15,3 Prozent, waren es 2010 noch 11,3 Prozent. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr bei der Krankenkasse in Baden-Württemberg 6.408 sogenannte „blaue Scheine“ eingereicht. 980 Anträge auf das Kinderpflege-Krankengeld stammten von Männern. Im Jahr 2010 lag diese Zahl noch bei 681.
„Zwar ist der Anteil der Väter mit 15,3 Prozent immer noch recht niedrig, dennoch gibt es seit Jahren einen anhaltenden Anstieg“, sagt Michael Richter, Chef von der DAK-Gesundheit in Karlsruhe. „Wer die Anträge der Männer als Indiz für fortschreitende Gleichberechtigung sehen möchte, erlebt Baden-Württemberg auf einem guten Weg, aber noch mit etwas Nachholbedarf.“ Baden-Württemberg liegt beim Väteranteil im Vergleich zu anderen Bundesländern im unteren Bereich. Bundesweiter Spitzenreiter ist Sachsen mit einem Anteil von 24,5 Prozent. In Rheinland-Pfalz bleiben dagegen nur 13,6 Prozent der Männer zur Kinderpflege zu Hause. „Hier ist der Nachholbedarf leider noch am größten“ so Richter.
Anträge auf Kinder-Krankengeld verdoppelt
Bundesweit reichten 2015 rund 95.000 DAK-Versicherte Anträge für das so genannte Kinderpflege-Krankengeld ein. Der Anteil der Väter stieg sowohl in Bezug auf die Ausfalltage als auch die Personenzahl auf fast 20 Prozent an – 2010 waren es nur 13 Prozent.
Krankenkassen springen ein, wenn Eltern mit kranken Kindern zuhause bleiben und der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leistet. Anspruch auf das Krankengeld haben gesetzlich versicherte Eltern von Kindern bis zwölf Jahren. Väter und Mütter mit einem Kind haben jeweils Anspruch auf zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr. Bei Alleinerziehenden sind es 20 Arbeitstage. Die Höhe beträgt zwischen 90 und 100 Prozent des ausgefallenen Nettogehaltes.