Kritik des Verfassungsgerichts betrifft Verfahren, nicht Höhe der Hartz IV Regelsätze
Grundsatzdiskussion um die Höhe der Sozialleistungen ist nicht hilfreich
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Hartz IV Regelsätze erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings MdB:
Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich nicht die Höhe der Regelsätze für Kinder und Erwachsene in Frage gestellt. Das bisherige System der Regelleistungen hat sich grundsätzlich bewährt. Eine Grundsatzdiskussion um die Höhe der Sozialleistungen ist nicht hilfreich und schafft Verunsicherung.
Die Kritik der Richter beschränkt sich darauf, dass die Berechnung des Existenzminimums nicht ausreichend nachvollziehbar sei. Der Auftrag an den Gesetzgeber, die Transparenz des Berechnungsverfahrens zu erhöhen, ist sinnvoll und sachgerecht.
Wir werden jetzt zügig daran gehen, bis Ende des Jahres ein transparentes Berechnungsverfahren für die Ermittlung der Regelsätze zu schaffen. Den Schwerpunkt werden wir aber auch bei allen gesetzlichen Anpassungen von „Hartz IV“ weiter darauf legen, Langzeitarbeitslose wieder in Lohn und Brot zu bringen.
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