Kultusministerin Dorothea Henzler: „Inklusion ist in Hessen auf gutem Weg – mehr Förderlehrerstellen in allgemeiner Schule als je zuvor“
„Die Inklusion ist in Hessen auf einem guten Weg“, sagte heute die hessische Kultusministerin Dorothea Henzler. So besuchten in Hessen 95, 6 Prozent aller Kinder und Jugendlichen die allgemeine Schule – dieser Prozentsatz werde in kaum einem anderen Bundesland erreicht. „Ziel ist es, die Förderschulbesuchsquote in Hessen in den nächsten Jahren noch weiter von 4,4 auf 4 Prozent abzusenken“, so Henzler. Die mittlerweile 124 Beratungs- und Förderzentren, die Einrichtungen der Sprachheilambulanz und der dezentralen Erziehungshilfe bildeten mit ihrer präventiven und ambulanten Unterstützung zusammen mit den pädagogischen Erfahrungen der über 770 Schulen aller Schulformen mit Gemeinsamem Unterricht eine sehr gute Basis, „um eine inklusive Schulkultur zu entwickeln, bei der immer das Wohl des einzelnen Kindes im Vordergrund stehen muss“, sagte die Ministerin. Der Verordnungsentwurf zur Umsetzung der Inklusion nach dem Hessischen Schulgesetz, an dem insgesamt 93 Verbände beteiligt worden seien, liege derzeit dem Landeselternbeirat vor.
Die Anzahl der Förderschullehrerstellen für die allgemeinen Schulen sei mit geplanten über 1500 Stellen im kommenden Schuljahr so hoch wie nie zuvor, so Henzler. Zukünftig solle die sonderpädagogische Unterstützung an der allgemeinen Schule aus einer Hand erfolgen. Entscheidungen über die Mittelverwendung könnten stärker vor Ort getroffen werden. Bisherige Maßnahmen der ambulanten und präventiven Arbeit der sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren würden mit bisherigen Maßnahmen des Gemeinsamen Unterrichts verzahnt. „Der Fokus des inklusiven Unterrichts ist sehr viel stärker auf die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler gerichtet“, so die Ministerin.
Klassenhöchstgrenzen bei allen Schulen in den vergangenen Jahren deutlich gesenkt
Nach wie vor bestehe die Möglichkeit, im Ausnahmefall vor Ort zu entscheiden, ob eine Verringerung der Klassenstärke aufgrund der Behinderung eines Schülers oder einer Schülerin erforderlich sei. Die Klassenhöchstgrenzen seien bei allen Schulen in den vergangenen Jahren deutlich gesenkt worden und die reale durchschnittliche Klassengröße, die beispielsweise in der Grundschule bei unter 20 Schülern liege, erlaube es, den bisherigen Automatismus bei der Bildung von Klassen aufgrund von Klassenhöchstgrenzen im inklusiven Unterricht neu zu regeln.
Über die Reduzierung der Klassengröße könne durch das Staatliche Schulamt entschieden werden. Aber auch die Schulen selbst könnten im Rahmen der vorhandenen zusätzlichen Förderstunden Entscheidungen in Bezug auf Gruppenzusammensetzungen treffen, zum Beispiel über die Förderung in einer gemischten Kleingruppe. ‚Je höher der Anteil der Kinder mit Anspruch auf Förderung ist, desto höher ist auch die Anzahl der Förderstunden und damit die Möglichkeit der Kleingruppenbildung‘, so Ministerin Henzler.
‚Die flexible Handhabung der Lehrerstundenzuteilung zu einzelnen Klassen und Jahrgängen wird nun eher möglich – bis hin zu einer Doppelbesetzung mit zwei Lehrkräften‘, sagte die Ministerin. Für die über 770 Schulen mit Gemeinsamem Unterricht gebe es zudem einen Bestandschutz für die Klassengröße im Gemeinsamen Unterricht, solange ein Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf diese Klasse weiterhin besucht.
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