Länder entscheiden über gewerbliche Kitas

(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Anlässlich der Diskussion um die Förderung gewerblicher Kinderbetreuungseinrichtungen erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB und die zuständige Berichterstatterin, Ingrid Fischbach MdB:

Im Gesetz zum Ausbau der Kinderbetreuung können privat-gewerbliche Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen ebenso gefördert und damit auch gleichbehandelt werden wie jeder öffentliche Träger. Dies ist schon jetzt bereits der Fall und wird in einigen Bundesländern auch so umgesetzt. Mit dem Durchsetzungsvermögen der SPD hat das mitnichten zu tun.

Die Länder werden weiterhin entscheiden können, welche Anbieter bei qualitativ hochwertiger Kinderbetreuung unabhängig von der Trägerschaft staatliche Förderung erhalten. Ein bedarfsorientierter Wettbewerb zwischen Kita-Anbietern – bei gesicherter Qualität – wird im Interesse von Eltern und Kindern auch künftig stattfinden.

Dieser Weg der privaten Kinderbetreuung wird etwa in Bayern schon seit 2005 erfolgreich praktiziert. Neben den kommunalen und gemeinnützigen Trägern können beispielsweise auch selbständige Erzieherinnen, betriebliche Einrichtungen oder gewerbliche Anbieter staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Bayern hat damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Qualität der Betreuungseinrichtung wird in Bayern über die verbindlichen Bildungs- und Erziehungsziele sowie das Betriebserlaubnisverfahren gewährleistet. Eine örtliche Bedarfsplanung stellt sicher, dass eine „Rosinenpickerei“ nicht möglich ist.

[ad#co-1]

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
www.cducsu.de