LEWO Immobilien GmbH über das Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen

Könnte das Bestellerprinzip bei Immobilienkäufern für Entlastung sorgen – oder ist die Diskussion doch nur eine gezündete Nebelkerze?

 

Leipzig, 11.08.2018. „Mit dem Argument, Wohnen für breitere Zielgruppen erschwinglich zu machen, wurde nicht nur die Mietpreisbremse eingeführt, sondern auch das Bestellerprinzip bei Vermietungen“, sagt Stephan Praus, der Geschäftsführer der LEWO Immobilien GmbH aus Leipzig. Mit fraglichem Ergebnis. Denn wie beispielweise der Zentralverband der Immobilienwirtschaft ZIA feststellt, hat die Mietpreisbremse – zumindest in den Metropolen – nicht zu einer Beruhigung am Wohnungsmarkt beigetragen. Im Gegenteil. „Und nun soll auch noch – geht es nach dem Willen einzelner politischer Kräfte – das Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen eingeführt werden“, so der Geschäftsführer der LEWO Immobilien GmbH, Stephan Praus.

 

Mietpreisbremse soll verschärft werden

Obgleich erste Gerichte die Mietpreisbremse für nicht verfassungskonform einschätzen und sie nachweisbar ihr gesetztes Ziel nicht erreichen konnte, zündet das Bundesjustizministerium nun die nächste Nebelkerze und will die Mietpreisbremse verschärfen. „Doch ob die Offenbarung des letzten Mietvertrags als einer der Punkte dem potentiellen Mieter gegenüber wirklich das gewünschte Ergebnis zeigt, kann bezweifelt werden“, so der Geschäftsführer der LEWO Immobilien GmbH, Stephan Praus. Ähnlich sehen es Vertreter der Maklerverbände, was die Einführung des Bestellerprinzips anbelangt. „Im Ergebnis konnte dies breiten Mietkreisen nicht helfen, eine Verbesserung des erschwinglichen Wohnraumangebotes oder einen Mietstillstand zu erreichen“, meint LEWO-Geschäftsführer Stephan Praus.

 

Kein Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf

„Daraus folgt, dass man sich auch beim Bestellerprinzip für den Immobilienverkauf seine Gedanken machen sollte“, so der Geschäftsführer der LEWO Immobilien GmbH aus Leipzig. Dies hat auch mit der Funktion des Maklers zu tun. Denn anders als beispielweise Steuerberater oder Rechtsanwälte vertritt dieser – wenn er seinen Beruf qualifiziert ausübt – die Position beider Seiten. „Der Makler ist also Mittler beider Seiten“, ergänzt LEWO-Geschäftsführer Praus. Den Makler zum weisungsgebundenen verlängerten Arm des Bestellers zu machen, wäre somit der falsche Weg, da er damit zum „Vertriebsknecht“ würde, meint zumindest Dr. Wulff Aengevelt, der Chef von Aengevelt Immobilien. Er sieht in derartigen Maßnahmen ideologisch motivierte Bremsmanöver, die fachlich eklatant sind und damit von Problemlösungen ablenken. „Die Bundesregierung sollte vielmehr durch gezielte Maßnahmen den Wohnungsneubau ankurbeln. Die Instrumente hierzu sind bekannt. Scheitern aber vielleicht wirklich an der ideologischen Ausrichtung“, meint LEWO-Geschäftsführer Stephan Praus abschließend.

 

Weitere Informationen unter: www.lewo.de

 

 

Die LEWO Unternehmensgruppe realisiert Immobilienprojekte von der Sanierung bis zur Vermietung und Verwaltung des Objektes. Gegründet im Jahr 1995, zählt sie zu Leipzigs nachhaltig erfolgreichen Bauträgern und Hausverwaltungen. Die Unternehmensgruppe besteht aus der LEWO Immobilien GmbH sowie der EBV Grundbesitz GmbH.