BERLIN. Zu den Vorschlägen Kommissar Rehns zur Schärfung des Euro-Stabilitätspakts und zur Verbesserung der wirtschaftspolitischen Koordinierung in der EU erklären der europapolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Michael LINK und der FDP-Berichterstatter für die Wirtschafts- und Währungsunion im Europaausschuss Oliver LUKSIC:
Die Vorschläge von Kommissar Rehn gehen in die richtige Richtung, reichen alleine aber nicht aus, um die Eurozone zukunftsfest zu machen. Wir begrüßen, dass die Europäische Kommission dem Stabilitätspakt mehr Biss verleihen will, etwa indem das Defizitverfahren beschleunigt und mit halbautomatischen Elementen versehen werden soll, um die Schwellen für politische Manipulationen möglichst hoch zu legen. Wir begrüßen, dass auch für überhöhte Gesamtverschuldung eines Staats, nämlich 60 Prozent seines Bruttoinlandsprodukts, Sanktionen verhängt werden sollen. Auch die Erweiterung von Sanktionen ist richtig, beispielsweise der Pfand von 0,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, der verhängt werden soll und auch in eine Strafzahlung umgewandelt werden kann. Positiv ist ebenfalls, dass die anderen Mitgliedstaaten aufgefordert werden, sich Regeln nach dem Vorbild der deutschen Schuldenbremse zu geben. Für eine langfristige Stabilität der Eurozone müssen aber neben dem Sekundärrecht auch d ie Europäischen Verträge geändert werden. Kosmetische Korrekturen reichen nicht aus, sondern ein Quantensprung ist erforderlich. Diesen Anspruch muss auch die Arbeitsgruppe van Rompuy haben. Die Bundesregierung muss sich hier weiterhin aktiv einbringen.
Auch eine Verstärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung ist anzustreben; hier darf es aber nicht zu einer wirtschaftspolitischen Feinsteuerung und Angleichung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner kommen. Neue Verschuldungskrisen können am besten verhindert werden, wenn allen Gläubigern verdeutlicht wird, dass sie im Krisenfall auf wesentliche Teile ihrer Forderungen verzichten müssen. Dann werden sie sich selbst dagegen absichern und das Risiko in die Zinsen für Staatsanleihen „einpreisen“. Damit würde die Verschuldung von Staaten automatisch begrenzt. Das gelingt am besten mit einem Insolvenzrecht für Staaten der Eurozone. Wenn eine Mehrheit von Staaten dies ablehnt, sollte die Bundesregierung ankündigen, die Unterstützung zahlungsunfähiger Staaten faktisch von der vorherigen Durchführung eines solchen Umschuldungsverfahrens mit teilweisem Gläubigerverzicht abhängig zu machen.
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