(BSOZD.com-NEWS) Berlin. DIE LINKE fordert einen Neuanfang für die Föderalismuskommission II und schlägt dazu eine 4-Punkte Agenda vor. „Mit dem Übergreifen der internationalen Finanzkrise auf Deutschland und den schuldenfinanzierten staatlichen Stützungsmaßnahmen für die Banken ist dem Plan des Finanzministers für eine Schuldenbremse der Boden entzogen worden“, so Bodo Ramelow, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der Föderalismuskommission. Es sei absurd, dass in der Kommission noch darüber verhandelt werde, ob die Schuldengrenze 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts oder noch weniger betragen soll. „Die Pläne für eine Schuldenbremse müssen nun vom Tisch, sie passen nicht mehr in die Zeit.“ Ramelow weiter:
„Wer die Schuldenbremse unter den Bedingungen der Finanzkrise einführt, zwingt die Haushalte von Bund und Ländern zu weiteren Einsparungen. Das wird das Vertrauen in die demokratischen Institutionen weiter beschädigen. Für die meisten Menschen ist es nicht einsehbar, warum wir zur Stützung der Banken neue Milliarden-Kredite aufnehmen, mit der Schuldenbremse aber die Ausgaben für Bildung, Soziales und Kultur beschneiden wollen. Da die Föderalismuskommission in der Pflicht steht, einen konstruktiven Beitrag zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu leisten, schlagen wir einen kompletten Neuanfang für die Arbeit der Kommission vor, der folgende Punkte beinhalten sollte:
1. Einführung einer Bundesschuldenverwaltung, die einen Teil der Altschulden von Bund, Ländern und Gemeinden übernimmt. Die gesetzliche Grundlage muss sich am Prinzip der Erblastentilgung orientieren, d.h. auch private Vermögen müssen für einen Beitrag für die Bewältigung der Lasten herangezogen werden.
2. Umsetzung der vorhandenen Pläne zur Einführung einer zentralen Bundessteuerverwaltung. Das würde mittelfristig rund 11 Milliarden Euro Mehreinnahmen bringen.
3. Einführung einer zentralen Börsenaufsicht.
4. Reform der Bildungsfinanzierung durch Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Bildung (Art. 91b) und Aufhebung des Kooperationsverbotes (Art 104b) im Grundgesetz.“
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