LOTTER: Verbesserungen bei der Bewilligungspraxis für Eltern-Kind-Kuren
BERLIN. Zur Einigung zwischen dem GKV-Spitzenverband, dem Müttergenesungswerk und dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken zu einer Verbesserung der Bewilligungspraxis bei Mutter-Vater-Kind-Kuren erklärt der zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Gesundheit Erwin LOTTER:
Nachdrücklich haben die Liberalen im vergangenen Jahr kritisiert, dass die Krankenkassen zunehmend Anträge auf Mutter-Vater-Kind-Kuren ablehnten und die Ausgaben für diese wichtige Präventionsmaßnahme rückläufig waren. Diese Kuren sind aber von erheblicher Bedeutung, um überlasteten Eltern und gestressten Kindern eine therapeutisch begleitete „Auszeit“ einzuräumen. Damit werden physische und psychische Krankheiten vermieden.
Umso erfreulicher ist es, dass die beteiligten Institutionen sich jetzt auf eine überarbeitete Fassung der Begutachtungs-Richtlinie „Vorsorge und Rehabilitation“ geeinigt haben. Jetzt kommt es auf eine zügige Umsetzung der Richtlinie an, um eine größere Transparenz bei den Entscheidungsgrundlagen zu erreichen und damit eine spürbare Verbesserung der Bewilligungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen im Sinne der betroffenen Eltern und Kindern zu erwirken. Diese haben einen Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Leistungen im Sinne einer umfassenden Präventionsstrategie.
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