Marktengpässe in der Bioenergiebranche abgewendet
Frist zum Einsatz von zertifiziertem Pflanzenöl um ein halbes Jahr auf den 1. Januar 2011 verschoben
Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse erklärt der Koordinator für Energiepolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thomas Bareiß MdB:
Mit dem gestern verabschiedeten Gesetz zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse werden wir Marktverzerrungen und mögliche Benachteiligungen von kleinen und mittelständischen EEG-Anlagenbetreibern verhindern. Hintergrund ist die im letzten Jahr eingeführte Nachhaltigkeitszertifizierung bei Pflanzenölen.
Bisher schreiben EEG und Nachhaltigkeitsverordnung vor, dass Strom aus flüssiger Biomasse ab dem 1. Juli 2010 grundsätzlich nur noch nach dem EEG vergütet werden kann, wenn die flüssige Biomasse nachweislich nachhaltig hergestellt worden ist. Da der Aufbau wirksamer Zertifizierungsstrukturen Zeit braucht, haben wir mit dem Gesetz dafür gesorgt, dass die Frist zum Einsatz von zertifiziertem Pflanzenöl um ein halbes Jahr auf den 1. Januar 2011 verschoben wird. Damit müssen die Betriebe erst bis Ende des Jahres einen Nachweis über die verordnungskonforme Nachhaltigkeit der eingesetzten Biomasse erbringen.
Das Gesetz leistet damit nicht nur einen wichtigen Beitrag, um kurzfristige Marktengpässe zu vermeiden, sondern sorgt auch für eine angemessene Umsetzung der EU-Richtlinie innerhalb der vorgegebenen Zeit.
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