Ab heute lässt sich das sogenannte Baukindergeld beantragen – die MCM Investor Management AG klärt auf
Magdeburg, 20.09.2018. In dieser Woche beschäftigt sich die MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit dem Thema Baukindergeld. „Seit diesem Dienstag lässt sich die Förderung beantragen. Wir wollen einen Überblick darüber schaffen, was genau der Staat beim Baukindergeld dazuzahlt und welche Einkommensgrenzen bestehen“, erklärt die MCM Investor Management. Das Baukindergeld lässt sich zunächst einmal bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen. Auf dem entsprechenden Merkblatt der KfW heißt es, dass prinzipiell jeder Baukindergeld beantragen kann, der einen Anspruch auf Kindergeld hat oder mit kindergeldberechtigten Personen in einem Haushalt lebt. „Dabei muss der Eigentümer oder baldige Eigentümer zu 50 Prozent Miteigentümer des selbstgenutzten Wohnraums sein. Des Weiteren muss im Haushalt mindestens ein Kind leben, welches noch nicht volljährig ist und somit Anspruch auf Kindergeld hat. Nichtsdestotrotz bekommt man die staatliche Leistung als Antragsteller nur, wenn das Einkommen nicht zu hoch liegt“, erklären die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg weiter.
Familien, die berechtigt sind, erhalten für den Kauf oder den Bau einer Immobilie 1200 Euro pro Kind und Jahr – für zehn Jahre. Dieser Zuschuss wird jährlich und nicht auf einmal gezahlt. Die Einkommensgrenze liegt bei einer Obergrenze von 75. 000 Euro im Jahr. Hinzu kommen 15.000 Euro pro Kind: Dadurch ergibt sich bei nur einem Kind eine Obergrenze von zu versteuerndem Einkommen von 90.000 Euro, mit zwei Kindern 105.000 Euro, usw. „Kinder, die erst nach der Antragstellung geboren werden, erhalten keine Zulage mehr. Dies ist vor allem für Paare, die sich gerade aufgrund der Familienplanung räumlich vergrößern wollen, etwas umständlich geregelt“, so die MCM Investor Management AG weiter. „Werden die Kinder erst im Folgejahr nach Antragstellung volljährig, wird das Baukindergeld weiterhin ausgezahlt und die Kinder müssen auch nicht aus der Immobilie ausziehen. Wird die Immobilie nicht mehr selbst von der Familie genutzt, muss die KfW unverzüglich informiert werden“, so die MCM Investor Management AG abschließend.