Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht
Landgericht Dresden aus Februar 2018
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlerhafte Implantation einer Arthrorise Schraube bei Osteomyelitis, LG Dresden, Az.: 6 O 1390/16
Chronologie:
Die Klägerin litt unter einem juvenilen Knick-Senk-Fuß und Schmerzen im linken Kniegelenk. Im Krankenhaus der Beklagten wurde ihr daher in 2013 eine Sinus-Tarsi-Schraube implantiert. Postoperativ verschlimmerten sich ihre Beschwerden indes. Es entwickelte sich ein Druckgeschwür, mehrere Folgebehandlungen waren erforderlich. Auch heute noch leidet die Klägerin unter einer eingeschränkten Belastungsfähigkeit des Fußes.
Verfahren:
Das Landgericht Dresden hat den Vorfall mittels eines Gutachters für Orthopädie und Unfallchirurgie hinterfragen lassen. Dieser konstatierte unter anderem, dass Alternativen zu der vorgenommenen Operation bestanden hätten. Hierüber ist die Klägerin offensichtlich nicht ausreichend informiert worden. Das Gericht hat den Parteien daraufhin einen Vergleich im deutlich vierstelligen Eurobereich vorgeschlagen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Im vorliegenden Fall sprechen versierte orthopädische Gutachter, wie etwas Prof. Jerosch, Neuss, von einer „relativen“ Operationsindikation. Mit anderen Worten: so was kann man machen, muss es aber nicht. Wenn aber derart vorgegangen wird, muss der betroffene Patient auch entsprechend hierüber aufgeklärt werden, sagt der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C.Mahr, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
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