Mehr Bares für Familien

(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Anlässlich der Bundestagsdebatte über das Familienleistungsgesetz erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:

Wir haben immer mehr Barleistungen für Familien gefordert und uns jetzt durchgesetzt. Mit dem Familienleistungsgesetz sichern wir mehr Wahlfreiheit für die Familien.

Mit dem Familienleistungsgesetz erhöhen wir den Kinderfreibetrag um 200 Euro und das Kindergeld jeweils monatlich für das erste und zweite Kind auf 164 Euro, für das dritte Kind auf 170 Euro sowie für das vierte und jedes weitere Kind auf 195 Euro. Diese Erhöhung war nach z. T. mehr als 7 Jahren überfällig ? eine so lange Durststrecke darf es für Familien künftig nicht mehr geben!

Zudem gibt es für Kinder und Jugendliche die auf Sozialleistungen angewiesen bis zur 10. Klasse 100 Euro für den Schuljahresstart. Dieses Schulbedarfspaket trägt zur Bekämpfung von Kinderarmut bei und verbessert Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen. Hilfebedürftige Familien mit schulpflichtigen Kindern profitieren von dieser direkten Unterstützung.

Mit diesen Maßnahmen stärken wir Kaufkraft und Zusammenhalt der Familien, denn wir wissen: die Mehrheit aller Eltern setzt finanzielle Unterstützung verantwortungsbewusst zum Wohle ihrer Kinder ein. Besonders die Mehrkinderfamilien werden in ihrer wirtschaftlichen Stabilität gefestigt.

Mit diesen Barleistungen für Familien setzen wir einen klaren Kurs fort:

– Als erste finanzwirksame Entscheidung haben wir die Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar gemacht ? bis zu maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind.

– Wir haben das Elterngeld eingeführt. Damit erhalten Eltern Geld und Zeit, um sich mit ihren neugeborenen Kindern zu beschäftigen. Bereits im ersten Jahr wurden fast 400.000 Elterngeldanträge bewilligt.

– Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, verdienen genauso unsere Unterstützung wie diejenigen, die sich für eine zeitweilige Betreuung in Kindertagesstätten entscheiden. Aus diesem Grund wird ab 2013 die Wahlfreiheit der Eltern durch die Einführung des Betreuungsgeldes gestärkt.

– Wir haben die Zahl derjenigen, die den Kinderzuschlag erhalten können, ausgeweitet und das Antragsverfahren erleichtert. Künftig profitieren insgesamt rund 250.000 Kinder vom Kinderzuschlag.

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