Gehaltserhöhung über den steuerfreien Sachbezug (§ 8 Abs. 2 EStG).
Vergütung über die steuerfreien Zuwendungen erhöhen und gleichzeitig Personalkosten senken!
Jeden Arbeitgeber hat heutzutage die Aufgabe, die richtigen Mitarbeiter für sich zu gewinnen und langfristig an das Unternehmen zu binden. Nur mit der richtigen Unternehmenskultur können Sie diese schweren Aufgaben bewältigen. Apple, Google und Facebook haben sich bereits diese Unternehmenskultur aufgebaut. Die gewünschten Mitarbeiter stehen bereits Schlange, um die frei werdenden Arbeitsplätze einzunehmen.
Als Unternehmer oder Verantwortlicher der Personalabteilung (HR) sind Sie für das Arbeitsentgelt (Gehalt, Lohn, Einkommen, Vergütung) Ihrer Mitarbeiter zuständig. Die Personalkosten sind ein wichtiger Bereich in der Unternehmensplanung. Es muss immer zwischen dem Bruttogehalt und dem Nettogehalt unterschieden werden.
Wie senken Sie Ihre Personalkosten und motivieren gleichzeitig Ihre Mitarbeiter?
In der heutigen Zeit werden für Sie als Arbeitgeber die variablen Vergütungen (Steuerfreier Sachbezug, sozialversicherungsfreier Sachbezug, pauschal versteuerter Sachbezug) immer wichtiger.
Durch den Fachkräftemangel werden die Gehälter kräftig nach oben gepusht!
Seit dem letzten Jahr wurden die Grundgehälter der Fach- Führungskräfte um durchschnittlich 3,5 % angepasst.
Speziell im Ingenieur oder IT Wesen steigen die Gehälter kontinuierlich weiter an, da Mitarbeiter mit diesem technischen Know-How am deutschen Arbeitsmarkt sehr gefragt sind und diese rar sind.
Speziell die Personalkosten werden bei diesen Unternehmen immer häufiger zu Last. Das konnten wir erst vor kurzem bei dem Softwarehersteller SAP feststellen. Trotz den enormen Umsatzsteigerungen durch die Cloud-Software-Nachfrage, drückten die hohen Personalkosten den Gewinn.
Vielleicht sollte sich SAP mit den variablen Vergütungskonzepten wie die anderen Unternehmen, die von dem VIAKP e.V. beraten werden, beschäftigen.
Mit Hilfe der unterschiedlichen steuerfreien Sachbezugsleistungen, die uns durch das Rechtsurteil des Bundesfinanzhofes (BFH) zu Gutscheinen als steuerfreien Sachbezug (§ 8 Abs. 2 EStG) veröffentlicht wurden, senken Sie zukünftig Ihre Personalkosten.
Zukünftig vereinbaren Sie die unterschiedlichen Sachbezugsleistungen als Arbeitsentgelt
- monatlich 44,00 Euro steuerfreier Sachbezug
- monatlich 21,00 Euro steuerfreier und sozialversicherungsfreier Sachbezug
- monatlich 50,00 Euro pauschal versteuerter Sachbezug
- jeweils 60,00 Euro pauschal versteuerter Sachbezug
- ab 156, Euro pauschal versteuerter Sachbezug
- Bonusleistungen bis zu 10.000,00 Euro mit 30 % Pauschalsteuer
Diese Sonderzahlung betrifft alle Mitarbeiter, die im Spitzensteuersatz liegen. Mit dem VIAKP Bonus lösen Sie zukünftig das Bonus mit der Pauschalsteuer von 30%
Damit Sie als Arbeitgeber mit der Umsetzung der intelligenten Vergütungen keinen hohen Mehraufwand betrieben müssen, sollten Sie auf den Universalgutschein über die prepaid Mastercard by VIAKP e.V. zurückgreifen.
Smart – Sexy – einfache Verwaltung online – wenig Aufwand und alle Mitarbeiter sind zufrieden. Von der Geschäftsleitung, Personalabteilung, Lohnbuchhaltung und selbstverständlich die gesamten Mitarbeiter.