Mehr Rechte fuer Auslaender ohne Aufenthaltsstatus

Berlin (pressrelations) –

Mehr Rechte fuer Auslaender ohne Aufenthaltsstatus

Anlaesslich der morgigen Debatte im Plenum des deutschen Bundestages erklaeren der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspuetz und der stellvertretende innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Ruediger Veit:

Wir muessen die Lebenssituation von Auslaendern, die weder einen legalen Aufenthaltsstatus noch eine Duldung haben, verbessern.

Wir moechten, dass sie ohne Angst vor Entdeckung den Arzt aufsuchen, ihre Kinder in die Schule schicken und ihren Lohn einklagen koennen. Deshalb haben wir morgen in erster Lesung ein Gesetz in den Bundestag eingebracht, das die aufenthaltsrechtliche Meldepflicht einschraenkt.

Die bisher in Deutschland geltende aufenthaltsrechtliche Meldepflicht ist europaweit einmalig. Sie verpflichtet jede oeffentliche Stelle, sich sofort bei der Auslaenderbehoerde zu melden, wenn sie im Rahmen ihrer Aufgaben Kenntnis erhaelt, dass sich ein Auslaender illegal in Deutschland aufhaelt. Das wirkt sich auf den Alltag der Betroffenen verheerend aus. Erstens haben auch Auslaender ohne Aufenthaltsstatus oder Duldung ein Recht auf Gesundheitsversorgung. Doch muessen sie jeden Arztbesuch beim Sozialamt beantragen. Das Sozialamt muss die Auslaenderbehoerde informieren. Aus Angst vor der Abschiebung gehen die Betroffenen nicht zum Sozialamt, und damit auch nicht zum Arzt. Zweitens sehen viele Landesgesetze vor, dass Schulleiter bei der Anmeldung zur Schule Daten darueber erheben muessen, ob das Kind legal in Deutschland ist. Findet er heraus, dass es illegal hier ist, muss er dies der Auslaenderbehoerde melden. Die Folge: Viele Eltern schicken ihre Kinder aus Angst vor Entdeckung nicht zur Schule. Drittens werden gerade Auslaender ohne Aufenthaltsstatus oder Duldung oft vom Arbeitgeber um ihren Lohn geprellt. Zivilrechtlich haben sie einen Anspruch, auch wenn das Arbeitsverhaeltnis illegal war.

Doch auch der Arbeitsrichter muss sie der Auslaenderbehoerde melden. Deshalb scheuen die Betroffenen auch hier aus Angst vor Entdeckung den Weg zum Arbeitsgericht.

Mit unserem Gesetzentwurf loesen wir dieses Problem. Kuenftig sollen nicht mehr alle oeffentlichen Stellen zur Meldung verpflichtet sein, sondern alleine Polizei- und Ordnungsbehoerden sowie oeffentliche Stellen mit der Aufgabe der Strafverfolgung und -vollstreckung. Wir sagen: Behoerden, deren Aufgabe die Gefahrenabwehr ist, sollen auch kuenftig den illegalen Aufenthalt melden koennen. Aber aufenthaltsrechtliche Sicherheitsinteressen duerfen nicht auf Kosten elementarer Menschenrechte gehen. Oeffentliche Krankenhaeuser, Schulleiter und Arbeitsrichter duerfen nicht laenger zur Gefahrenabwehr instrumentalisiert werden. Es kann nicht sein, dass Kinder jahrelang keine Schule von innen sehen, weil ihre Eltern sich fuer den illegalen Aufenthalt entschieden haben. Es ist unertraeglich, dass toedliche Krankheiten verschleppt werden, weil Kranke sich nicht zum Arzt trauen. Und es ist eines Rechtsstaates unwuerdig, dass Arbeitgeber illegale Arbeitnehmer ausbeuten koennen, weil diese sich nicht vor ein Gericht trauen.

Ein Auslaender mag kein Aufenthaltsrecht haben – trotzdem kann er nicht rechtlos sein. Denn Menschenrechte gelten fuer alle.

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