St. Gallen, 21.01.2014. „Die Branche der Anbieter von geschlossenen Fonds ist mehrfach gebeutelt worden in den letzten Jahren“, sagt Michael Oehme, Consultant bei der CapitalPR AG aus Sankt Gallen, Schweiz. Nach einem gewaltigen Einbruch in dem so wichtigen Schiffsbeteiligungsmarkt, der die Platzierung dieser einstmals so wichtigen Anlageklasse fast zum Erliegen brachte, sind es nun regulatorische Vorschriften, die die Anbieter beschäftigen.
Umgesetzt wurde die AIFM-Richtlinie, die den Anbietern gravierende neue Vorschriften bescherten und nicht zuletzt mit hohen Ausgaben verbunden waren bzw. sind. Nicht zuletzt, um die Ideen von innovativen Mittelstandsfinanzierern nicht zu gefährden, setzte sich der renommierte Brancheninformationsdienst kapital-markt intern (kmi) für eine ’de minimis’-Regelung ein, also für die sogenannten kleinen AIFM’s, die zunächst bis zu 100 Millionen Euro platzieren dürfen, um dann – im Zuge der Realisierung – auch das Geld für eine Umsetzung als „echte“ AIFM zu haben. Dies erreichte kmi ohne Unterstützung des Branchenverbandes BSI, der vermutlich eine Besitzstandswahrung für bankennahe oder institutionelle Emittenten anstrebt. Nach Meinung von Chefredakteur Uwe Kremer solle indes der innovative Gedanken erhalten werden, der die Branche auszeichnet. Diesen finde man insbesondere bei kleinen und mittelständischen Emissionshäusern.
„Nicht zuletzt sollte man sich vergegenwärtigen, dass ohne die Branche der geschlossenen Fonds weder die deutsch/deutsche Vereinigung so reibungslos abgelaufen wäre, sich Deutschland bis heute nicht im internationalen Containerschifffahrtsbereich hätte so etablieren können, ganz zu schweigen von der Innovationsweltmeisterschaft beispielsweise im Bereich der Erneuerbaren Energien“, so Michael Oehme. Was man allerdings in der Tat nicht geschafft hätte, sei eine adäquate Interessenvertretung für alle.
Denn jetzt allerdings droht erneut Ungemach: Wie kmi in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, soll es keinen Vertrieb für kleine AIFM’s im freien Kapitalanlagevertrieb mehr geben. Diese Einschränkung ist aber existenzgefährdend, denn gerade die mittelständischen Emissionshäuser platzieren einen Großteil ihres Fondsvolumens gerade über diesen Vertriebsweg. „In einem Telefonat mit der BaFin, das diesen Umstand bestätigt, hatte ich nicht den Eindruck, dass man sicher der Dimension der Entscheidung bewusst ist und von daher hoffe ich, dass die Auslegung an die Realität angepasst wird“, so Oehme. Lediglich der Vertriebsweg über Berater, die einen 32 KWG-Status haben, sei weiterhin möglich.
Bislang jedenfalls kommt dies einem Berufsverbot eines nicht unerheblichen Teils der Branche nahe, denn in der Praxis starten alle bankenunabhängigen Emittenten zunächst im sogenannten freien Kapitalanlagemarkt, um später gegebenenfalls über Banken und institutionelle Anleger Kapital einzuwerben.
Auch die Anlageberater, die keine Zulassung gemäß 32 KWG haben, also die Mehrheit des Marktes, trifft diese Entscheidung hart. Sie können künftig nur noch Produkte von AIFM-Fondsgesellschaften verkaufen. Eine Alternative stellen noch Übergangsfonds dar, damit ist aber auch am 21. Juli 2014 Schluss. „Ob sich bis dahin ein entsprechendes Angebot findet oder die Berater dann Schutz unter einem Haftungsdach suchen, wird sich zeigen“, meint Michael Oehme. Die CapitalPR AG bietet daher Refinanzierungsmöglichkeiten für mittelständische Unternehmen, die von den neuen Restriktionen nicht betroffen sind.
Weitere Informationen unter http://www.capitalpr-ag.ch