Millionenrückzahlungen drohen – Deutschland im Konflikt mit EU-Beihilferegeln

(pressebox) Trier, 27.01.2011 – Im Februar 2010 eröffnete die EU-Kommission ein Prüfverfahren zur sog. „Sanierungsklausel“ in Deutschland. Der Vorwurf: Das in Deutschland praktizierte Verfahren verstoße gegen geltende EU-Bestimmungen.

Die „Sanierungsklausel“ besagt, dass angeschlagene Unternehmen ihre Verluste gegen die Steuern auf die erwarteten Gewinne künftiger Jahre verrechnen können. Möglich ist dieses Verfahren nach deutschem Recht auch im Falle eines Eigentümerwechsels.

Dies stelle jedoch eine Wettbewerbsverzerrung sowie eine einseitige Begünstigung angeschlagener Unternehmen dar.

Die Kommission weist Deutschland deshalb an, jegliche Beihilfen die unter die „Sanierungsklausel“ gefallen sind, rückwirkend bis zum 01.01.2008 zurückzufordern.

Hier drohen Rückzahlungen in Millionenhöhe. Deshalb will man die Brüsseler Entscheidung in Deutschland zunächst sorgfältig prüfen.

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