Mindestlohn für Sicherheitsdienstleistungen

Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) fordert die Bundesregierung auf, das Mindestlohn-Vorhaben für Sicherheitsdienstleistungen zu beschließen.

Der Präsident des BDWi, Werner Küsters, forderte heute in Berlin die Bundesregierung auf, das Mindestlohnvorhaben des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V. (BDWS) zu beschließen.
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 1. Mai 2011 werde zu einem Zuzug von Beschäftigten aus den Beitrittsländern führen. Dadurch drohe eine Unterbietung der Tarifverträge vor allem für unternehmensnahe Dienstleistungen wie der der Sicherheitsdienstleistungen.

Der BDWS, so Küsters, habe im Frühjahr dieses Jahres einen Mindestlohntarifvertrag mit der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen. Leider habe der Tarifausschuss beim Bundesarbeitsministerium auf seiner Sitzung am 25. Oktober 2010 diesem Antrag in der vorliegenden Form noch nicht zugestimmt. Es seien Änderungen notwendig. Der BDWS sei bereit, diese umzusetzen. Nun sei der Tarifausschuss am 14. Januar 2011 gefordert, die entsprechenden Grundlagen zu schaffen, damit die Bundesregierung die Rechtsverordnung erlassen kann.

Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) vertritt 26 Branchenverbände des tertiären Sektors, denen rund 100.000 Unternehmen mit mehr als 1,5 Millionen Mitarbeitern angehören. Das Spektrum erstreckt sich von der Altenpflege bis zur Zeitarbeit.
Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)
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