Motorradversicherung: Tipps und Tricks für den günstigsten Tarif

Motorradversicherung: Tipps und Tricks für den günstigsten Tarif

Vergleichen Sie Anbieter von Motorradversicherungen und sparen Sie beim Abschluss einer neuen Versicherung viel Geld. Wie das geht, welche Bestandteile Ihre Motorradversicherung unbedingt haben sollte und was Sie bei einem Wechsel von einer Motorrad-Versicherung zur anderen beachten müssen, erläutern wir in diesem Ratgeber – so rollen Sie sorgenfrei mit Chopper, Enduro und Co. über die Landstraße.

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Wann können Sie Ihre Motorradversicherung wechseln?

Damit Sie Ihre Zweiradversicherung wechseln können, müssen Sie Ihre bestehende Versicherung fristgerecht kündigen. Bei Ihrer Motorrad-Versicherung haben Sie in der Regel zwei Möglichkeiten zur Kündigung: die ordentliche Kündigung oder die Sonderkündigung. Was es damit auf sich hat, verraten wir Ihnen im Folgenden, zunächst aber zwei Dinge, die Sie grundsätzlich beachten sollten:

!Wichtig: Entscheidend ist bei einer Kündigung nicht der Tag, an dem Sie die Kündigung geschrieben haben, sondern das Eingangsdatum bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.

!Unsere Empfehlung: Vor einer Kündigung sollten Sie ein konkretes Angebot eines neuen Versicherungsunternehmens vorliegen haben. Nur dann wird der fortlaufende Versicherungsschutz für Ihr Motorrad gewahrt.

Die ordentliche Kündigung

Grundsätzlich beträgt die Kündigungsfrist Ihrer Motorradversicherung einen Monat bis zur sogenannten Hauptfälligkeit, also dem Tag, an dem Ihr Versicherungschutz in Kraft tritt. Haben Sie zum Beispiel Ihre Versicherung zum 1. Januar 2018 abgeschlossen, richtet sich Ihre Kündigungsfrist nach dem 1. Januar 2019, denn hier wird Ihr Versicherungsschutz ohne Kündigung wieder für ein Jahr erneuert. In diesem Fall haben Sie bis zum 30. November 2018 die Möglichkeit, Ihre bestehende Versicherung zu kündigen. Bedenken Sie, das Kündigungsschreiben muss Ihrer Versicherung dann am 30. November 2018 auch vorliegen, da der Posteingang bei Ihrem Versicherungsnehmer zählt.

Was zunächst ganz einfach klingt, wird aber schnell etwas komplizierter: Das Vertragsende von Motorradversicherungen ist leider nicht einheitlich geregelt. Bei einigen Versicherungsgesellschaften ist als Vertragsende das Ende eines Kalenderjahres festgelegt, ähnlich dem Vertragsende von Autoversicherungen, bei anderen hängt das Vertragsende mit der Motorradsaison zusammen. In aller Regel beträgt die Laufzeit einer Motorradversicherung jedoch immer ein Jahr.

Die Sonderkündigung

Neben der ordentlichen Kündigung haben Sie bei der Motoradversicherung auch die Möglichkeit des Sonderkündigungsrechts. Diese ist mit bestimmten Ereignissen verknüpft und wird auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet.

Wenn Ihr Versicherer die Versicherungsbeiträge erhöht, kündigt er dies normalerweise schriftlich zum Ende eines Vertragsjahres an. Dann haben Sie das Recht, innerhalb der nächsten 30 Tage schriftlich von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie entweder Ihr angemeldetes Motorrad stilllegen oder Ihr Fahrzeug wechseln. In diesem Fall können Sie also ohne Kündigungsfrist einen neuen Anbieter für Ihre Motorradversicherung auswählen. Haben Sie Versicherungsbeträge bereits im Vorfeld gezahlt, das ist übrigens der Normalfall, dann bekommen Sie den zu viel gezahlten Betrag für den bereits versicherten, aber letztlich nicht genutzten, Zeitraum in der Regel wieder erstattet.

Finden Sie alle Informationen, sowie Tipps und Tricks in unserem Ratgeber-Artikel:

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