MÜLLER-SÖNKSEN: Keine Eingriffe in Zuständigkeit der Rundfunkräte

Berlin (pressrelations) –

MÜLLER-SÖNKSEN: Keine Eingriffe in Zuständigkeit der Rundfunkräte

BERLIN. Zum Vorstoß des Ersten Bürgermeisters von Hamburg im Streit um „Tagesschau-Apps“ erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag Burkhardt MÜLLER-SÖNKSEN:

Ole von Beust erklärt die Abstimmung der Rundfunkräte der ARD zur Farce und Alibiveranstaltung, wenn er deren Ergebnis vorab verkündet. Denn als Rechtsaufsicht des NDR muss von Beust die Entscheidung der Rundfunkräte abwarten und darf nicht in das laufende Verfahren eingreifen.

Staatsferne in der Rundfunkaufsicht setzt mindestens voraus, den zuständigen Gremien ihre Kompetenz zuzugestehen. Alle fachkundigen Rundfunkräte müssen sich zunächst ein eigenes Urteil bilden können.

In der Sache unterstütze ich den Vorstoß von Silvana Koch-Mehrin die Problematik der „Tagesschau-Apps“ auf EU-Ebene wettbewerbsrechtlich prüfen zu lassen. Denn sie betrifft keineswegs nur mehr die privaten Fernsehsender im dualen System, sondern über die Konvergenz der Medien auch sämtliche Zeitungsverleger.

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