(pressebox) Trier, 13.07.2011 – In Berlin hat der Bundesrat am 8. Juli 2011 die Neuauflage der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung für Pkw beschlossen.
Am Kernstück der Verordnung, der Einführung einer farbigen CO2-Skala, die aussagt, wie CO2-effizient ein Fahrzeug ist, übte der Bundesrat besondere Kritik. Die Skala reicht von grün „A+“ bis rot „G“.
Da zur Bestimmung der Effizienzklassen der CO2-Austoß im Verhältnis zur Masse des Fahrzeugs bestimmt wird, könne es zu Verzerrungen kommen. So würden zum Beispiel schwere Geländewagen unter Umständen einer besseren CO2-Effizienzklasse zugewiesen als Kleinwagen.
Deshalb soll nun nach einer Probephase von drei Jahren nach alternativen Bezugsgrößen gesucht werden.
Zudem weitete der Rat den Anwendungsbereich der Verordnung auf sog. Brennstoffzellenfahrzeuge aus.
Einen ausführlichen Bericht zur Entscheidung des Bundesrates sowie weitere Änderungen finden Sie unter:http://www.wfeb.de/newsarchiv/?newsId=187
Zudem hat der WFEB eine Tabelle mit den neuen Kennzeichnungspflichten für Kfz-Händler erstellt. Was es künftig zu beachten gilt finden Sie hier: http://www.wfeb.de/downloads/Tabelle_pkw_envkv.pdf