Neue EU-Tierversuchs-Richtlinie: Arbeitsgruppe einseitig? EU-Ombudsmann nimmt Untersuchung auf

Aachen (pressrelations) –

Pressemitteilung
Menschen für Tierrechte ?
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

04.02.2010

Neue EU-Tierversuchs-Richtlinie:
Arbeitsgruppe einseitig? EU-Ombudsmann nimmt Untersuchung auf

In Brüssel laufen zurzeit die politischen Verhandlungen über die Neufassung der EU-Tierversuchs-Richtlinie. Jetzt prüft der Europäische Ombudsmann, ob sich die EU-Kommission bei der Erstellung des Richtlinienentwurfes von einer einseitig besetzten und unwissenschaftlich arbeitenden Arbeitsgruppe zur Bewertung von Affenversuchen beraten ließ. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte begrüßt diese Ermittlungen.

2008 beauftragte die EU-Kommission die Arbeitsgruppe des Wissenschaftlichen Ausschusses für Gesundheits- und Umweltrisiken* mit der Prüfung, ob Affenversuche zu relevanten Ergebnissen führen. Gleichzeitig sollte sie untersuchen, inwieweit die Ergebnisse durch tierversuchsfreie Alternativen hätten ermittelt werden können. Die Arbeitsgruppe wurde eingesetzt, nachdem sich 433 EU-Abgeordnete gegen Affenversuche und für Alternativen ausgesprochen hatten.

Die Vereinigung der europäischen Tierversuchsgegner (European Coalition to End Animal Experiments, ECEAE) wirft der EU-Kommission vor, die Arbeitsgruppe hätte zugeleitete wissenschaftliche Erkenntnisse über die Unzuverlässigkeit von Affenversuchen bei der Erforschung von Aids, Schlaganfällen, Malaria und Parkinson ignoriert. Der Bericht enthielte zudem keine Vorschläge zum Auslaufen von Affenversuchen und verkenne die Bedeutung der Alternativmethoden. Außerdem sei die Arbeitsgruppe einseitig mit Tierversuchsbefürwortern besetzt gewesen, während Experten für tierversuchsfreie Alternativen nicht vertreten waren. Daher hatte die ECEAE Beschwerde beim Europäischen Ombudsmann eingereicht. Am 28. Januar sicherte der Ombudsmann zu, den Vorwürfen nachzugehen.

Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte, betont: „Im aktuellen Richtlinienentwurf ist der Einsatz von Affen zu nahezu jedem Zweck möglich. Wenn sich hier noch was ändern soll, muss der Ombudsmann seine Untersuchungen allerdings zügig durchführen, denn die Richtlinie soll im Frühjahr verabschiedet werden.“

Die Richtlinie wird die Tierversuchspraxis in der EU und damit auch in Deutschland für lange Zeit festlegen. Im Entwurf wurden zentrale Forderungen von Tierschutzverbänden nicht erfüllt. Über die Website des Bundesverbandes können Bürger sich informieren sowie einen Online-Brief an die EU-Parlamentarier unterzeichnen. Vor der Abstimmung wird dieser ausgedruckt durch Verbandsvertreter an die deutschen Abgeordneten überreicht werden.

*Scientific Committee on Health and Environmental Risks SCHER

Informationen und Mitmach-Aktion unter: www.tierrechte.de

Kontakt: Pressestelle – Stephanie Elsner, Tel.: 05237 – 2319790, E-Mail: elsner@tierrechte.de