Neuer Bluttest auf Down-Syndrom: Ärzte für das Leben e.V. sehen sich im aktuellen Gutachten zur Rechtmäßigkeit des vorgeburtlichen Tests bestätigt
Dieser Test zielt allein auf die Selektion behinderter Menschen und ist illegal
Münster (09.07.12). Der Verein ‚Ärzte für das Leben‘ sieht sich im neuen Gutachten zur Rechtmäßigkeit eines für Juli angekündigten Tests zur Feststellung eines Down-Syndroms beim ungeborenen Kind anhand einer Blutuntersuchung der Mutter bestätigt: Dieser Test zielt allein auf die Selektion behinderter Menschen und ist illegal.
‚Ärzte für das Leben‘ begrüßt das Rechtsgutachten des Bonner Rechtswissenschaftlers Prof. Klaus Ferdinand Gärditz, das am 5. Juli vom Beauftragen der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, veröffentlicht wurde. Laut dem Gutachten verstößt der Test gegen das Medizinproduktgesetz wegen Gefährdung des ungeborenen Kindes und gegen das Gendiagnostikgesetz aufgrund der Tatsache, dass die Untersuchung keinem Heilzweck dient, da Down Syndrom keine Krankheit und somit weder heilbar noch therapierbar ist.
‚Die Bedeutung dieses Gutachtens für die Rechte von Menschen mit Behinderung kann nicht überschätzt werden‘ sagte Prof. Dr. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben e.V., ‚denn dieser Test dient keinen medizinischen Zielen, sondern ist vom Wesen her auf das Aussortieren von Menschen mit Down-Syndrom gerichtet. Bei Zulassung dieses Tests ist eine Weitung der Indikation auf andere Chromosomstörungen bereits geplant, während eine schrittweise Erweiterung etwa auf Einzelgendefekte wie Mukoviszidose oder Muskeldystrophie-Duchenne in wenigen Jahren sehr wahrscheinlich ist.
In diesem Zusammenhang erscheint es zudem dringlich, aufgrund dieses Rechtsgutachtens auch die Rechtmäßigkeit anderer Arten vorgeburtlicher Diagnostik, etwa des sogenannten ‚Triple-Tests‘ auf Down Syndrom oder der Amniocentese und der Chorionzottenbiopsie zu prüfen.‘
Über Ärzte für das Leben e.V.:
Ärzte für das Leben e.V. ist eine seit 1991 bestehende Gemeinschaft von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen, die sich für die bedrohte Freiheit des Arztberufs einsetzt, damit Ärzte sich unbeeinflusst von den Interessen Dritter für das Heil ihrer Patienten in hippokratischer Tradition einsetzen können.
Der Themenkreis umfasst dabei die Embryologie, Schwangerschaft („Spätschwangerschaft“), die sogenannte Präimplantationsdiagnostik, Pränataldiagnostik, eugenische Selektion, gefällige Genmanipulation i. S. von „enhancement“, adulte Stammzelltherapie gegen Embryonenverbrauch, Hilfen bei Behinderung sowie Hirntod und Organspende. Ärzte für das Leben e.V. sind für Sterbebegleitung, Palliativmedizin und Hospizarbeit, jedoch gegen assistierten Suizid und Sterbehilfe im Sinne von Euthanasie. Zu allen Themen ist ein Austausch mit anderen Fachdisziplinen (Philosophie, Psychologie, Soziologie, Jura, Theologie) erwünscht.
Kontakt:
Ärzte für das Leben e. V.
Dr. med. Dr. theol. h.c. Maria Overdick-Gulden
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