Rechtsstreit ums Erbe verhindern!
sup.- Auch wenn im Erbfall ein Testament vorliegt, kann es zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Nachlassabwicklung kommen: Unklare Verfügungen, Streit unter den Kindern, konkurrierende Forderungen ehemaliger Ehe- oder Lebenspartner – dies alles führt nicht selten zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten. Dabei wollte der Erblasser eines mit Sicherheit nicht: dass ein beträchtlicher Teil seines Nachlasses von Gerichts- und Anwaltskosten verschlungen wird. Deshalb ist es empfehlenswert, schon zu Lebzeiten einen Testamentsvollstrecker als Sachwalter für den letzten Willen einzusetzen. Gerade bei absehbar schwieriger Erbfolge bietet sich dafür eine neutrale, professionell arbeitende Organisation wie die Deutsche Nachlass an. Dort kann man sich auch über die möglichen Varianten der Testamentsvollstreckung informieren: Deutsche Nachlass, Oettingenstraße 25, 80538 München, Tel: 089/24 21 29 21, Fax: 089/24 21 20 22, Büro Neuss, Tel: 02131/66 46 090, www.deutsche-nachlass.de.
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