Zum heutigen Beschluss das Bundeskabinetts ueber einen
Regierungsentwurf zur Staerkung des Anlegerschutzes erklaert die
finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nicolette
Kressl:
Ausgerechnet bei der notwendigen Verbesserung des
Anlegerschutzes in Deutschland offenbart sich erneut die
Handlungsschwaeche der schwarz-gelben Bundesregierung.
Bereits Anfang Maerz 2010 legte Bundesfinanzminister Schaeuble
detaillierte Eckpunkte fuer eine staerkere Regulierung vor und
kuendigte einen Kabinettsbeschluss noch in der ersten
Jahreshaelfte 2010 an. Doch waehrend sich
Bundesverbraucherministerin Aigner auf oeffentliche Aeusserungen
zu bestehenden Missstaenden beschraenkte, machte sich
Bundeswirtschaftsminister Bruederle die Kritik einiger
Finanzmarktakteure an den vorgesehenen Neuregelungen zu eigen.
Angesichts eines monatelangen Ressortstreits sah sich die
Regierungskoalition genoetigt, die geplanten Massnahmen gegen
missbraeuchliche Wertpapier- und Derivategeschaefte noch vor der
parlamentarischen Sommerpause durch eine Fraktionsinitiative zu
regeln. Und jetzt verschiebt die Bundesregierung die
ueberfaellige Regulierung des Grauen Kapitalmarkes trotz einer
angeblichen inhaltlichen Einigung auf einen spaeteren – nunmehr
dritten – Gesetzentwurf.
Die Reaktion der Koalitionaere auf diesen Umgang mit dem Thema
Anlegerschutz ist bezeichnend fuer den Zustand der
schwarz-gelben Regierung: Die FDP freut sich zusammen mit
Lobbyvertretern ueber eine erfolgreiche Entschaerfung der
urspruenglichen Plaene von Minister Schaeuble. Die CSU
bezweifelt bereits vor der Beschlussfassung des Gesetzgebers die
Wirksamkeit der kommenden Neuregelungen und kuendigt deren
Ueberpruefung an. Und die CDU kann kaum ihre eigene
Enttaeuschung ueber den Minimalkonsens der Regierung kaschieren.
Jetzt sind die Laender aufgefordert, sich bei der Beratung des
Regierungsentwurfs im Bundesrat zu einem wirksamen
Verbraucherschutz in Deutschland zu bekennen. Sie sollten die
Forderung der SPD unterstuetzen, auch den Grauen Kapitalmarkt in
diesem Gesetzgebungsverfahren zu regulieren. Vor allem aber
muessen die Laender Stellung beziehen zu den juengsten Plaenen
der Bundesregierung, die Aufsicht fuer den Vertrieb von
Produkten des Grauen Kapitalmarktes bei den Gewerbebehoerden zu
belassen. Der Bundesgesetzgeber braucht Klarheit darueber, ob
die von der Union hierzu geforderte Aufstockung und
Qualifizierung des kommunalen Personals gewaehrleistet ist.
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