Nobelpreis ist steuerfrei, andere Preisgelder nicht

Seit dem Jahr 1901 werden im Monat Oktober Menschen, die einen großen Beitrag für die Menschheit geleistet haben, mit dem Nobelpreis ausgezeichnet. Insgesamt wurden bislang exakt einhundert Deutsche mit einem Nobelpreis belohnt. Zuletzt wurde er im Jahr 2017 an den Deutschen Joachim Frank für die Entwicklung der Kryo-Elektronenmikroskopie vergeben. Wer diesen Preis bekommt, erhält neben einer hochkarätigen Goldmedaille, einer Urkunde und einer Einladung zu einem Bankett auch in diesem Jahr einen Geldbetrag in Höhe von umgerechnet 830.000 Euro.

Von diesem Preisgeld zwackt die Bundesrepublik nichts ab. Der Nobelpreisträger darf das Geld komplett behalten und muss es nicht versteuern. Diese Steuerbefreiung trifft jedoch auf viele andere Preisgelder im wissenschaftlichen und künstlerischen Metier nicht zu. Die Finanzbehörden unterscheiden zwischen nicht steuerpflichtigen und steuerpflichtigen Preisgeldern. „Maßgebend sind die Ausschreibungsbedingungen und die Ziele, die eine Preisverleihung verfolgt“, erklärt Robert Dottl, Vorstandsvorsitzender der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi).

Steuerpflichtige Preisgelder

Preisgelder müssen immer dann versteuert werden, wenn sie in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit des Ausgezeichneten stehen. Das ist der Fall, wenn ein spezielles Werk geschaffen wurde, um einen Preis zu gewinnen bzw. der Preis den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts hat. Wird an einem Ideenwettbewerb teilgenommen, bewirbt man sich dafür und erschafft etwas, um zu gewinnen. Auch Angestellte einer Universität, die mit Wissenschaftspreisen ausgezeichnet werden, müssen diese als Arbeitslohn angeben, da ein klarer Zusammenhang mit ihrer beruflichen Forschungstätigkeit an der Universität gegeben ist.

Ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht zudem, wenn der Preis die berufliche Tätigkeit fördert oder dadurch Mehreinnahmen generiert. Wird z.B. ein Kunstwerk im Zusammenhang mit der Preisverleihung ausgestellt, stellt der Preis eine positive Werbung dar, so dass ein wirtschaftlicher Nutzen aus der Preisverleihung gezogen werden kann. Erschafft ein Regisseur einen Film, der mit einem Preis ausgezeichnet wird, ist das Preisgeld in der Regel zu versteuern. Denn einerseits ist der Film ein einzelnes Werk aus seiner beruflichen Tätigkeit und andererseits wird die Ehrung publikumswirksam Mehreinnahmen in die Kasse spielen.

Steuerfreie Preisgelder

Wird jemand für sein Lebenswerk oder gesamtes Schaffen ausgezeichnet oder erfolgt die Ehrung aufgrund seiner Vorbildfunktion, Persönlichkeit oder Grundeinstellung, steht dieses Preisgeld nicht im Zusammenhang mit den steuerbaren Einkünften, die das Einkommensteuergesetz kennt. Daher sind diese Preisgelder steuerfrei. Hierunter fallen die Nobelpreise, denn sie werden für die herausragende Persönlichkeit des Preisträgers im Zusammenhang mit seinen bahnbrechenden Gesamtleistungen vergeben – sei es im Rahmen einer führenden wissenschaftlichen Forschungstätigkeit in Physik, Chemie oder Medizin, des vorbildlichen politischen Engagements für Weltfrieden oder Menschenrechte oder eines literarischen Lebenswerks.

www.lohi.de/steuertipps

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit über 650.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Firmenkontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Jörg Gabes
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 503159
info@lohi.de
http://www.lohi.de

Pressekontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 503147
presse@lohi.de
http://www.lohi.de

Bildquelle: Diflope