Nordrhein-Westfalen fordert neue Rechtsgrundlage für den Verkauf von Konversionsliegenschaften

Düsseldorf (pressrelations) –

Nordrhein-Westfalen fordert neue Rechtsgrundlage für den Verkauf von Konversionsliegenschaften

‚Minister Voigtsberger:“Bei der Konversion muss der Bund seiner Verantwortung gerecht werden“

Düsseldorf. Die Schließung von Bundeswehrstandorten stellt viele Kommunen vor erhebliche Herausforderungen. Nordrhein-Westfalen will deshalb die Aufgabenstellung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verändern und wird morgen einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen.

Die Bundesanstalt vermarktet die Liegenschaften, die nach Schließungen von Bundeswehrstandorten frei werden. Dabei orientiert sie sich bislang ausschließlich an betriebswirtschaftlichen Kriterien und verkauft die Liegenschaften zum bestmöglichen Preis. „Das muss sich ändern“, erklärte Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger, „die Bundesanstalt muss künftig auch die Möglichkeit haben, strukturpolitische Aspekte bei der Veräußerung von Liegenschaften zu berücksichtigen.“ Vor allem finanzschwachen Kommunen fehlt vielfach das Geld, um die Liegenschaften des Bundes zu kaufen und damit auch nachhaltig nutzen zu können.

Minister Voigtsberger: „Ohne eine zielgerichtete Hilfe des Bundes wird eine nachhaltige Entwicklung der freigewordenen Flächen in vielen Fällen nicht möglich sein.“ Das im Oktober 2011 vorgestellte Stationierungskonzept der Bundeswehr sieht vor, dass allein in Nordrhein-Westfalen 10.000 der derzeit 36.600 militärischen und zivilen Beschäftigten wegfallen. Die Standorte Kerpen und Königswinter werden vollständig, der Standort Rheine faktisch geschlossen. Hinzu kommt, dass einige Bundesländer zudem einen bereits vollzogenen oder angekündigten Abzug der alliierten Streitkräfte zu bewältigen haben. Allein in Nordrhein-Westfalen verlassen bis 2020 20.000 britische Soldaten das Land.

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