NRW: Pflegeversicherung soll Altenheime finanzieren

Kaum wurden die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung zum Jahresbeginn 2015 leicht angehoben, gibt es aus den Reihen der Gesundheitsministerien der Bundesländer erste Forderungen nach einer veränderten Zuteilung der Einnahmen. Aus Nordrhein-Westfalen wurde jetzt der Ansatz laut, einen Teil der Einnahmen der Pflege-Pflichtversicherung für den Bau von altersgerechten Wohnungen aufzubringen. Im Idealfall solle ein Fonds auf kommunaler Ebene dafür eingerichtet werden, altengerechte Quartiere in größerer Anzahl zu bauen. Wie sich dieser Ansatz auf die ergänzende private Pflegeversicherung auswirkt, ist derzeit aber noch völlig unklar. Mit welchen Leistungen man in der privaten Pflegeversicherung rechnen kann, erfährt man auf http://www.vergleich-pflegeversicherungen.de/pflegeversicherung-leistungen/

 

Verstärkte Finanzierung von altersgerechten Immobilien

Geht es nach dem Willen des Landes Nordrhein-Westfalen, soll ein Teil der Beitragseinnahmen aus der Pflege-Pflichtversicherung dazu aufgebracht werden, die Planung und die Durchführung von altersgerechten Umbaumaßnahmen voran zu bringen. Dadurch könne man alte Menschen möglichst lange in ihrem bekannten Wohnumfeld belassen. Der Vorschlag verstehe sich als Ansage an die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Pflege“, die im Jahr 2015 noch einen langen Weg und enormen Handlungsbedarf vor sich habe, um die Baustelle der deutschen Pflegeversicherung zu modernisieren. Letztlich müsse die Arbeitsgruppe dafür sorgen, dass der Bund den Kommunen ein Mitspracherecht einräumt, wenn es um die Zulassung und den Bau von neuen Pflegeheimen geht. Selbstverständlich wird dieser Ansatz für genügend Diskussionen bei Bund und Ländern sorgen. Doch es bleibt vorerst unklar, ob dieses Vorhaben überhaupt Auswirkungen für die Versicherten hat. Altersgerechter Wohnraum in Pflegeheimen mit entsprechender Betreuung ist nicht für jeden alten Menschen bezahlbar. Schon heute gilt, dass die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung allein nicht ausreicht, um eine Unterbringung in einem wie auch immer finanzierten Pflegeheim zu bezahlen. Wer dann keine private Vorsorge getroffen hat, wird keine Chance haben, in einer altersgerechten Wohnung zu leben. Letztlich stehen Versicherte also auch bei Umsetzung dieses Vorschlags aus Nordrhein-Westfalen weiterhin vor der Verpflichtung, unbedingt privat für den Pflegefall vorzusorgen, damit sie im Ernstfall altersgerecht wohnen können.

 

Private Vorsorge weiterhin nötig

Der Ansatz aus Nordrhein-Westfalen mag lobenswert erscheinen. Dennoch dürfte er die Versicherten nicht davon entbinden, eine zusätzliche private Pflegeversicherung abzuschließen. Nur dann dürfte selbst angesichts der im Jahr 2015 leicht verbesserten Leistungen der Pflege-Pflichtversicherung gewährleistet sein, dass eine Unterbringung in einem Pflegeheim überhaupt bezahlbar ist. Für die private Vorsorge stehen den Versicherten wiederum unzählige Versicherungslösungen von allen etablierten Gesellschaften auf dem deutschen Markt zur Verfügung. Diese werden in regelmäßigen Abständen getestet. Noch im Dezember 2014 hatte das Deutsche Institut für Service-Qualität gemeinsam mit n-tv den letzten Test des Jahres veröffentlicht und mit der Barmenia und der Signal Iduna die besten Anbieter für eine geförderte und eine ungeförderte Pflegetagegeldpolice gekürt. Es steht zu erwarten, dass auch im Jahr 2015 wieder neue Analysen von Stiftung Warentest, von Ökotest und von anderen etablierten Analyseinstitutionen durchgeführt werden, um dem Verbraucher eine fundierte Entscheidung rund um die private Pflegevorsorge zu ermöglichen.