Oh du unerträgliche: Wenn der Chef zur Weihnachtsfeier Firmenwagen und Gehaltserhöhung verspricht

Der Tag danach ist der Tag davor – Ratgeber aus C.H.Beck Verlag gibt Kniggetipps für Büroalltag

München, 01. Dezember 2010 – Wenn jetzt die Zeit der Betriebsweihnachtsfeiern beginnt, sollten Mitarbeiter und Führungskräfte gleichermaßen aufpassen. „Gerade weil die Stimmung ausgelassen ist und meist viel Alkohol fließt, kommt es so oft zu Fehltritten wie sonst kaum im Berufsalltag“, sagt Kai Oppel, Kniggetrainer und Autor des Buches „Business Knigge“ (Verlag C.H.Beck). Nicht nur während der Weihnachtsfeier selbst, sondern auch an den Tagen danach ist Vorsicht geboten. Sechs Tipps für einen gelungenen Aufritt.

1. Tipp: Richtiger Kleidungsstil

Da die Weihnachtsfeier ein festlicher Anlass ist, bleiben Jeans und Pullover im Schrank. Angemessen sind Kostüme, Kleider, Anzüge und Stoffhosen in gedeckten Farben. „Viele Unternehmen vermerken den Dresscode heute auf der Einladungskarte. Wenn dem so ist, hält man sich daran. Wer sich nicht sicher ist, kann sich bei seiner Führungskraft nach dem geeigneten Outfit erkundigen“, rät Oppel.

2. Tipp: Alkohol in Maßen

Die meisten Unannehmlichkeiten sind übermäßigem Alkoholkonsum geschuldet. Die Betriebsweihnachtsfeier ist keine Kirmes. Jeder sollte darauf achten, alkoholische Getränke nicht zu schnell zu konsumieren und zudem ausreichend Wasser zu trinken. Das gilt für Mitarbeiter wie für Führungskräfte. „Wer extrem betrunken ist, kann lange erarbeitete Autorität in kürzester Zeit verspielen“, sagt Oppel. Er rät, am Ende der Weihnachtsfeier auf Hochprozentiges zu verzichten und nach dem offiziellen Ende nicht weiter durch die Straßen zu ziehen. Denn: Am nächsten Tag wird pünktliches Erscheinen erwartet.

3. Tipp: Vorsicht am Tag danach

Immer wieder kommt es vor, dass Führungskräfte im alkoholisierten Zustand Dinge versprechen oder Zugeständnisse machen. „Ob das angebotene ‚Du‘, eine in Aussicht gestellte Gehaltserhöhung oder eine angedachte Beförderung: Niemand sollte seinen Chef bloß stellen, indem er ihn am nächsten Tag darauf anspricht“, sagt Oppel. Das heißt: Wenn vor der Weihnachtsfeier gesiezt und die Brüderschaft im offensichtlichen Rausch vollzogen wurde, wird auch am nächsten Tag gesiezt. Erst wenn der Chef dann erneut das „Du“ anbietet, gilt es. Dann hilft die Ausrede: „Entschuldige bitte, ich habe mich noch nicht daran gewöhnt.“

4. Tipp: Tischmanieren fangen beim Thema an

Falls ein Buffet aufgebaut ist, wird gewartet, bis es durch den Chef eröffnet wurde. Da für jeden genug da ist, gilt es, nicht zu drängeln. „Auf dem Teller werden weder Berge gestapelt noch geht man mit einem bereits benutzten Teller nochmals an das Buffet“, erläutert Oppel. Zu Tisch sollten die Gesprächsthemen genau bedacht werden: Meckerei über den Job, Politik und sonstige schwierige Themen werden ausgespart.

5. Tipp: Heiterkeit statt Zärtlichkeit

Es gibt keine verlässlichen Zahlen, wie viele Ehen ihren Ursprung an einer Weihnachtsfeier haben. Es darf jedoch angenommen werden, dass es weniger sind als wilde Knutschereien und One-Night-Stands, die im Nachhinein ungeschehen sein sollen. „Eine Weihnachtsfeier ist keine Orgie. Man sollte sich und auch Kollegen Zärtlichkeiten ersparen, die lediglich auf den Alkoholkonsum zurückzuführen sind“, sagt Oppel. Wenn ein Kollege zu anhänglich wird, kann es helfen, mit vielen verschiedenen Leuten zu sprechen.

6. Tipp: Herumtratschen unterlassen

Was Knigge bereits vor 200 Jahren formulierte, hat auch heute noch Gültigkeit. Man möge sich um seine eigenen Belange kümmern. „Besonders wenn sich andere zur Weihnachtsfeier nicht richtig benommen haben, ist es keineswegs besser am nächsten Tag die Entgleisungen genüsslich in der Teeküche auszudiskutieren“, rät Buchautor Oppel.

Kai Oppel, Business-Knigge: Die besten Tipps für stilsicheres Auftreten, Reihe Beck kompakt, Verlag C.H.Beck, ISBN 978-3-406-59397-0, 6,80 Euro,
www.beck-shop.de/28632

Der Autor steht für Anfragen und Interviews gerne zur Verfügung.

Pressekontakt:
Verlag C.H.Beck oHG
Karen Geerke
Tel. (089) 381 89-512
Fax (089) 381 89-480
E-Mail: Karen.Geerke@beck.de
Internet: www.beck.de

Der Verlag C.H.Beck (gegründet 1763) zählt zu den großen, traditionsreichen Verlagen in Deutschland. Dafür sprechen über 7.000 lieferbare Werke, rund 50 Fachzeitschriften sowie jährlich mehr als 1.000 Neuerscheinungen und Neuauflagen. Unter ihnen befinden sich renommierte Titel wie Schönfelder „Deutsche Gesetze“, Palandt „Bürgerliches Gesetzbuch“ und die „Neue Juristische Wochenschrift“, aber auch praktische Ratgeber für den Verbraucher. Viele der Werke sind zusammen mit umfangreicher Rechtsprechung und mehr als 4.500 Gesetzen digital über beck-online (www.beck-online.de), die mehrfach ausgezeichnete juristische Datenbank des Verlages, abrufbar. Im Web 2.0 ist C.H.Beck mit dem beck-blog (www.beck-blog.de) und der beck-community (www.beck-community.de) aktiv. Mit dem beck-stellenmarkt (www.beck-stellenmarkt.de) unterhält C.H.Beck Deutschlands größte Jobbörse für Juristen. Unter dem Dach der BeckAkademie (www.beck-akademie.de) veranstaltet der Verlag jährlich mehrere hundert Fortbildungen in den Bereichen Recht und Steuern. Darüber hinaus ist C.H.Beck an einigen juristischen Fachverlagen im In- und Ausland mehrheitlich beteiligt. Das Familienunternehmen besteht in sechster Generation.
Verlage C.H.Beck oHG / Franz Vahlen GmbH
Mathias Bruchmann
Wilhelmstraße 9
80801
München
Mathias.Bruchmann@beck.de
089/38189-266
http://beck.de