München, den 05.11.2010 – Ab dem Jahr 2013 wird es in Deutschland kein Kehrmonopol mehr geben. Bisher war Deutschland in Bezirke eingeteilt, welche die Schornsteinfeger unter sich aufgeteilt hatten. Jeder Schornsteinfeger war in seinem Bezirk dafür zuständig und verantwortlich, dass alle Heizungen, Kamine und Feuerstätten regelmäßig überprüft wurden. Für Hauseigentümer und Kaminofen-Besitzer war diese Regelung bequem, da der Schornsteinfeger selbständig an die vorgeschriebenen Kontrollen erinnerte. Auf Anregung der europäischen Kommission wurde dieses Verfahren jedoch gekippt, damit auch der Schornsteinfegermarkt sich dem Wettbewerb stellen muss.
Kaminofen-Besitzer brauchen jetzt einen Feuerstättenbescheid
Die Verantwortung für die Kontrolle von Schornstein, Kamin und Heizung geht nunmehr auf den einzelnen Hausbesitzer über. Dieser ist frei, sich selbst den Schornsteinfeger seiner Wahl auszusuchen. Damit ein Hauseigentümer dies auch tun kann, erhält er von seinem noch aktuellen Bezirksschornsteinfeger frühzeitig einen Feuerstättenbescheid. Dieser Feuerstättenbescheid kostet 12,00 EUR und beschreibt im Wesentlichen die Art der jeweiligen Heizung sowie den individuellen Wartungs- und Kontrollrhythmus. Dieser Feuerstättenbescheid ist ein wichtiges Dokument und unbedingt aufzubewahren. Er informiert zum einen die Hauseigentümer, wann Sie einen Auftrag zur Kontrolle erteilen müssen und auch der neue Schornsteinfeger kann sich mit Hilfe dieses Bescheids auf seine Arbeit einrichten.
Neue Gebührenordnung
Eine weitere Änderung, die sich aus der geänderten Gesamtsituation ergibt, ist eine völlig neue, bundeseinheitliche Gebührenordnung, welche die bisherigen Länderregelungen ablöst. Laut Innung der Schornsteinfeger soll es zwar keine massiven Gebührenerhöhungen geben, aber gerade bei den Festbrennstoffen wie Kohle und Holz deuten sich bereits in den aktuellen Diskussionen gravierende Anhebungen an. Dies begründet die Innung mit den anfallenden Arbeiten zur Kaminreinigung. Sobald bestätige Fakten vorliegen, wird das Feuerdepot konkrete Zahlen für Kaminofen-Besitzer veröffentlichen.
Erläuterungen zum FEUERSTÄTTENBESCHEID im Feuerdepot
Aktuell gibt es noch keinen bundeseinheitlichen Feuerstättenbescheid. Einige Bundesländer entwerfen jedoch bereits entsprechende Formulare und es werden die unabdingbaren Inhalte definiert. Unter www.feuerdepot.de kann im Bereich der Infothek ein Muster eines typischen Feuerstättenbescheids eingesehen werden. Die wichtigsten Inhalte werden verständlich erläutert.
Der Onlinehändler www.feuerdepot.de bietet nicht nur ein umfangreiches Angebot an Kamin- und Pelletöfen, er zeichnet sich insbesondere durch die Beratungskompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung aus. Bei dem Traditionsunternehmen aus dem Ofenbau steht das Feuerdepot-Team beratend unter der Rufnummer +49-8143-264530 oder per E-Mail info@feuerdepot.de zur Verfügung.