Ohne Sterbegeldversicherung neuer Beerdigungstourismus?

Für viele Menschen reichen die Mittel für eine Bestattung ohne Sterbegeldversicherung nicht mehr aus.
Seit der Streichung des Bestattungsgeldes durch die gesetzlichen Kassen im Jahr 2004 müssen alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Bestattung anfallen, von den Angehörigen selber getragen werden, sofern der oder die Verstorbene keine Vorsorge, z. B. durch eine Sterbegeldversicherung, getroffen hat.

Für eine Bestattung fallen außer den Kosten für den Bestatter (Abwicklung der Formalitäten, Sarg oder Urne, Aufbahrung, usw.) auch die kommunalen Gebühren an. Hierzu zählen die Kosten für die Grabstelle, Pflegegebühren oder Aufbahrung bis zur Bestattung.

Weiter Kosten entstehen, wenn die Angehörigen nicht ein Reihenendgrab wählen, sondern eine Erdwahlgrabbestattung. Hier können mehrere Angehörige gemeinsam beigesetzt werden. Die Entwicklung durch das entfallende Bestattungsgeld zeigt, dass sich mittlerweile viele Menschen auch auf Gemeinschaftsgrabfeldern bestatten lassen, die alle von Grab selber bis zum Grabstein einheitlich gestaltet sind.

Informationen zur Sterbegeldversicherung finden Sie hier: http://vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

Durch die unterschiedlichen Gebühren, die von den Kommunen erhoben werden, ziehen viele Angehörige sogar die Konsequenz einer Bestattung außerhalb des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen. In einem Vergleich, der in den Ruhrgebietsstädten Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck durchgeführt wurde, zeigen sich z. B. bei der Erdwahlgrabbestattung Unterschiede von rund 2.000 Euro in Gladbeck bis zu 2.800 Euro in Gelsenkirchen. Selbst bei der anonymen Erdbestattung sind die Unterschiede erheblich. Diese schwanken zwischen ca. 1.600 Euro in Gladbeck bis ca. 2.500 Euro in Gelsenkirchen.

Die Folge daraus ist: Für die letzte Ruhestätte wird in manchen Fällen mittlerweile die Kommune ausgewählt, die die günstigsten Friedhofsgebühren bietet. Durch diese Wahl sparen die Angehörigen erhebliche Kosten, vermutlich liegt dieses aber nicht immer in der Vorstellung des Verstorbenen zu seinen Lebzeiten.

Eine Sterbegeldversicherung bietet hier die Möglichkeit, ohne finanzielle Überlegungen die Wünsche des Verstorbenen umzusetzen und eine Bestattung zu gewährleisten, die auch wirklich als letzte Ruhestätte auch für die Angehörigen tragbar ist.

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