Opfer sexuellen Missbrauchs strafrechtlich besser schützen

Berlin (pressrelations) –

Opfer sexuellen Missbrauchs strafrechtlich besser schützen

Sexueller Missbrauch von Kindern muss strafrechtlich zum Verbrechen aufgestuft werden

Zur aktuellen Diskussion über Kinder als Opfer sexuellen Missbrauchs erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Dr. Günter Krings MdB und der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Grosse-Brömer MdB:

Sexueller Missbrauch von Kindern muss strafrechtlich zum Verbrechen aufgestuft werden. Das Strafrecht muss bei diesen schrecklichen Taten endlich eine angemessene Antwort geben. Mit der Einordnung als Verbrechen beträgt die Mindeststrafe künftig ein Jahr. Wir wollen zudem den Strafrahmen auf bis zu 15 Jahre erhöhen, damit die Taten nicht mehr nach 10, sondern erst nach 20 Jahren ab Eintritt der Volljährigkeit verjähren.

Kindesmissbrauch hinterlässt tiefe seelische Narben und lebenslanges Leid. Es ist daher überfällig, die in der Gesellschaft verankerte Überzeugung, Kindesmissbrauch sei ein abscheuliches Verbrechen, auch im Strafrecht nachzuvollziehen. Die Union will deshalb eine entsprechende Initiative der Koalition anstoßen.

Nach geltendem Strafrecht ist der sexuelle Missbrauch von Kindern kein Verbrechen, sondern nur ein Vergehen mit einer Strafandrohung von maximal 10 Jahren. Dies bedeutet: Zum einen verjähren die Taten innerhalb von 10 Jahren und zum anderen liegt die Mindeststrafe nur bei 6 Monaten. Dieses Grunddelikt begeht, wer an einem Kind sexuelle Handlungen vornimmt oder an sich vornehmen lässt. Hier findet direkter Körperkontakt statt, dessen Folgen die Opfer schwer traumatisiert zurück lässt. Von einem Verbrechen spricht man strafrechtlich erst, wenn die angedrohte Mindestfreiheitsstrafe ein Jahr oder darüber ist. Beim sexuellen Missbrauch von Kindern besteht eine eklatante Schieflage, die wir jetzt beseitigen wollen.

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