P-Konto: Banken machen Geschaefte mit der Armut

Berlin (pressrelations) –

P-Konto: Banken machen Geschaefte mit der Armut

Zu einem heutigen Pressebericht einer Untersuchung der Handhabung des pfaendungsgeschuetzten Kontos („P-Konto“) erklaert die Sprecherin der Arbeitsgruppe Verteilungsgerechtigkeit und soziale Integration der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis:

Jede Buergerin und jeder Buerger sollte das Recht auf ein Girokonto mit Basisfunktionen haben. Dafuer muss die Bundesregierung endlich per Gesetz sorgen. Trotz der seit 1995 immer wieder vorgetragenen Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft ist ein Girokonto auf Guthabenbasis bisher nicht sichergestellt.

Das Ergebnis einer heute veroeffentlichten Untersuchung von Oekotest besagt, dass Kosten fuer das sogenannte P-Konto erhoeht und gleichzeitig das Leistungsangebot eingeschraenkt werden.

„Preisaufschlaege von 10 bis 20 Euro sind keine Seltenheit“, schreibt Oekotest. Die Untersuchung zeigt zudem, dass die Erhoehung der Kosten auch in den Gebuehren fuer einzelne Buchungen versteckt werden.

Seit dem 1. Juli 2010 sind Banken verpflichtet, das Konto ihrer Kunden auf Wunsch in ein pfaendungsgeschuetztes Konto (P-Konto) umzuwandeln. Mittels eines P-Kontos koennen Schuldner auch bei Kontopfaendung ueber das garantierte Existenzminimum von 985,15 Euro verfuegen.

Eigentlich darf die Umwandlung von einem Giro- in ein P-Konto nichts kosten. Das P-Konto sollte gerade nicht mit zusaetzlichen Kosten verbunden sein, denn der Zugang zum geschuetzten Existenzminimum darf nicht von der Zahlung eines Entgelts abhaengig gemacht werden.

Dieser Missbrauch des P-Kontos durch die Banken ist erneut ein deutlicher Hinweis darauf, dass nur ein gesetzlich garantiertes Recht auf ein Girokonto fuer Jedermann Geschaefte mit der Armut per Bankkonto beenden kann.

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