Kulturstaatsminister Bernd Neumann: Innovationspreis 2009 im Filmbereich stärkt Filmstandort Deutschland

Berlin (pressrelations) –

Kulturstaatsminister Bernd Neumann: Innovationspreis 2009 im Filmbereich stärkt Filmstandort Deutschland

Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat am (heutigen) Dienstag den Innovationspreis 2009 im Filmbereich in der Stiftung Deutsche Kinemathek in Berlin verliehen.

Bei der Preisverleihung, an der auch der Filmproduzent und Regisseur Roland Emmerich teilnahm, betonte der Staatsminister: „Innovationen sind ein unerlässlicher Wegbereiter und eine entscheidende Triebkraft für den Erfolg und die Konkurrenzfähigkeit des Filmstandortes Deutschland. Auch deshalb wird zur Förderung der Filmwirtschaft seit 2002 der Innovationspreis an kreative Köpfe verliehen. In diesem Jahr zeichnen wir erneut zwei neue herausragende Ideen aus, die auf ganz unterschiedlichen Gebieten unsere vielfältige Filmlandschaft lebendig halten und das Kino als Kulturstätte stärken.“

Zu den Preisträgern gehört die Münchner Firma ScanlineVFX mit dem Projekt „Flowline“, einem Simulations-Programm, das die digitale Bilderzeugung fluiddynamischer Systeme wie Wasser, Rauch, Dampf und Feuer erlaubt. Durch die neue Software, die erstmals die Simulation naturgewaltiger Schlüsselszenen ermöglicht, werden neue Bereiche für die digitalen Trick- und Effekttechniken erschlossen, die mit den analogen Mitteln des Modelltrick bislang kaum realisierbar waren. Dabei eröffnet das Programm durch die Anwendung kleinerer Computer vergleichsweise nutzungsfreundliche und kostengünstige Filmproduktionen.

Ausgezeichnet wurde außerdem das von einer Gruppe junger Informatiker und Mediendesigner entwickelte Projekt „moviac.de Deine Wunschfilme im Kino“. Dabei handelt es sich um eine Internetplattform, die die Film-Nachfrage des Publikums mit den Angeboten der Kinobetreiber und Filmverleiher zusammenbringt. Während der Zuschauer zum Auftraggeber wird und sein Lieblingskino und seine Lieblingsfilme im Internet auswählt, kann der Kinobetreiber entsprechend der Nachfrage die Vorstellung ansetzen.

Der Innovationspreis würdigt neue Ideen und herausragende Projekte, durch die das Filmschaffen in Deutschland wichtige neue Impulse bekommt und nachhaltig gefördert wird. Der Preis kann an kreative Filmschaffende und sonstige im Filmwesen tätige Personen, Institutionen und Organisationen verliehen werden. Die beiden diesjährigen Auszeichnungen sind mit einer Prämie von jeweils 25.000 Euro dotiert und wurden von der Jury „Innovationspreis“ vorgeschlagen. Ihr gehören Björn Koll, Nina Bohlmann, Professor Doktor Gundolf Freyermuth, Helge Jürgens und Professor Christian Köster an.

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Greenwashing ist nicht nachhaltig

Bonn (pressrelations) –

Greenwashing ist nicht nachhaltig

Klimaschutz braucht eine grundlegende Reform von Wirtschaft und Gesellschaft

Der Deutsche Naturschutzring (DNR) hat heute in Berlin führende Wirtschaftsvertreter vor einer fragwürdigen Selbstdarstellung beim Klimaschutz gewarnt. DNR-Präsident Hubert Weinzierl und Michael Müller, für Klimafragen zuständiges Präsidiumsmitglied im DNR und Bundesvorsitzender der Naturfreunde, sagten dazu: „Für den dramatischen Klimawandel sind auch viele der Unternehmen verantwortlich, die sich jetzt als grüne Vorreiter hinstellen. Banken, die mit grünen Fonds werben, haben sich in den letzten Jahren als die Herren der Welt aufgespielt und mit ihrem Diktat zur möglichst kurzfristigen Steigerung der Gewinne die Welt an den Rand des Abgrunds gebracht.“

„Siemens, AEG, VW, RWE oder E.on, um nur einige Unternehmen zu nennen, tun jetzt so, als würden sie die Welt vor einem Klimakollaps bewahren. Bei den meisten können die Umwelt- und Naturschutzverbände nur sagen: Ausgerechnet die! Die Brandstifter haben Feuerwehruniformen angezogen, aber auch die Streichhölzer noch in den Taschen. Greenwashing ist noch lange kein Klimaschutz.“

Nach Auffassung des DNR gehe es vielen Unternehmen häufig nur um neue lukrative Geschäftsfelder, nicht aber um Klimaschutz. Sie wollten an den ökologischen Märkten teilhaben, aber die alten Felder nicht räumen. Besonders deutlich werde das bei der Energieversorgung. Die großen Energiekonzerne würden gerne von den erneuerbaren Energien profitieren, aber gleichzeitig dicke Gewinne mit der Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken machen wollen. Das sei doppelbödig und habe mit Klimaschutz nichts zu tun.

Hubert Weinzierl: „Klimaschutz wird es nur geben, wenn es zu einer grundlegenden Reform von Wirtschaft und Gesellschaft kommt. Wir müssen lernen, Grenzen zu beachten und zu einer globalen Kreislaufwirtschaft zu kommen.“
Michael Müller: “ Die Wirtschaft muss grün werden, aber dafür muss sie den alten Wachstumsgedanken überwinden und zu mehr Demokratie und zu wirklichen Innovationen kommen. Davon ist sie weit entfernt.“

Weitere Informationen:
Dr. Helmut Röscheisen, DNR-Generalsekretär
mobil: 0160-97 209 108

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Brand- und Explosionsschutz am Beispiel eines Becherelevators

Düsseldorf (pressrelations) –

Brand- und Explosionsschutz am Beispiel eines Becherelevators

Richtlinie VDI 2263 Blatt 8.1 (Entwurf):
Richtlinie Staubbrände und Staubexplosionen; Gefahren –
Beurteilung ? Schutzmaßnahmen; Brand- und Explosionsschutz an
Elevatoren; Beispiele

Die Richtlinie VDI 2263 Blatt 8.1 zeigt am praktischen Beispiel den Brand- und Explosionsschutz an einem Becherelevator. Sie behandelt die dazu nötigen vorbeugenden organisatorischen Schritte. Weiter zeigt die Richtlinie wie Abblasrohre, Flammensperren und Entkopplungseinrichtungen als konstruktive Maßnahmen beim Explosionsschutz einzusetzen sind. Das neue Blatt 8.1 der Richtlinie VDI 2263 ergänzt das Blatt 8, das Hinweise zu grundsätzlichen Explosionsschutzmaßnahmen an Elevatoren gibt, und setzt dessen Kenntnis voraus.

Die Richtlinien VDI 2263 Blatt 8 und 8.1 berücksichtigen anders als das Europäische Regelwerk sowohl die Aufgaben des Herstellers als auch die des Betreibers beim Explosionsschutz.

Die auf europäischer Ebene vorgegebene Richtlinie 94/9/EG für die Beschaffenheit von Gerä-ten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen wendet sich nur an die Hersteller von Elevatoren. Die Richtlinie 1999/92/EG über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer richtet sich dagegen an die Betreiber von Anlagen, Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen. In der betrieblichen Praxis müssen Hersteller und Betreiber jedoch oft gleichzeitig beide Richtlinien anwenden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Hersteller Produkte im Geltungsbereich der Richtlinie 94/9/EG in Verkehr bringt und diese beim Betreiber installiert. Auch der Anlagenbetreiber kann von derselben Richtlinie betroffen sein, wenn er Geräte baut, um sie im eigenen Elevatorbetrieb zu verwenden. In solchen Fällen unterstützen die VDI-Richtlinien „Staubbrände und Staubeplosionen; Gefahren ? Beurteilung ? Schutzmaßnahmen; Brand- und Explosionsschutz an Elevatoren“.

Herausgeber der Richtlinie VDI 2263 Blatt 8.1 ist die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (VDI-GEU). Ab Dezember 2009 ist die Richtlinie VDI 2263 Blatt 8.1 als Entwurf für 58,30 ? beim Beuth Verlag in Berlin, Tel. +49 (0) 30 2601-2260, erhältlich. Onlinebestellungen sind möglich unter www.vdi.de/richtlinien oder www.beuth.de. Die Einspruchsfrist endet am 31.03.2010.

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