Umwelthaushalt 2010 Grundlage für ambitionierte Klima- und Umweltpolitik

Berlin (pressrelations) –

Umwelthaushalt 2010 Grundlage für ambitionierte Klima- und Umweltpolitik

Verantwortung für Klimaschutz und für den Erhalt der biologischen Vielfalt

Anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag zum Haushalt 2010 des Bundesumweltministeriums erklärt die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött MdB:

Der Entwurf des Haushalts 2010 schafft eine sichere finanzielle Basis für die Umsetzung unserer ambitionierten Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Damit setzen wir die anspruchsvolle Umwelt- und Klimapolitik fort.

Ambitionierte nationale Maßnahmen, Impulse für die dynamische Entwicklung europäischen Handelns und globale Zusammenarbeit sind die Schlüsselbegriffe dieser Politik. Damit wird uns das Jahr 2010 auf dem Weg der ökologischen Modernisierung unseres Landes die Verringerung des Energie- und Ressourcenverbrauchs bringen und gleichzeitig wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung schaffen.

Mit diesem Haushalt, insbesondere den 120 Millionen Euro aus der Klimaschutzinitiative, stehen wir zu unserer internationalen Verantwortung für Klimaschutz und für den Erhalt der biologischen Vielfalt.

Besonders wichtig ist es, dass dieser Haushalt eine Vielzahl von Investitionsanreizen gerade für die Bürger schafft. Beispielweise erhalten die Bürger über das Marktanreizprogramm zur Förderung der Erneuerbaren Energien im Wärmemarkt auch im kommenden Haushaltsjahr mit 400 Millionen Euro weiterhin eine verlässliche Förderung bei Investitionen in neueste Technologien. Wir stehen zu unserem Wort, die finanzielle Förderung der Nachrüstung mit Dieselrußpartikelfiltern fortzusetzen und künftig auch die Nachrüstung leichter Nutzfahrzeuge einzubeziehen.

Diese Bespiele zeigen: Dieser Haushalt ist so angelegt, dass in vielen Bereichen die Gelder unmittelbar beim Bürger ankommen.

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de

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NRW-Landtagsabstimmung: CDU und FDP blockieren Tierschutz-Verbandsklage erneut

Aachen (pressrelations) –

Pressemitteilung
Menschen für Tierrechte ?
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

21.01.2010

NRW-Landtagsabstimmung: CDU und FDP blockieren Tierschutz-Verbandsklage erneut

CDU und FDP haben heute den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Nordrhein-Westfalen endgültig abgelehnt. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte zeigt sich dennoch zuversichtlich, Schwarz-Gelb im Vorfeld zur Landtagswahl am 9. Mai für das Klagerecht im Tierschutz zu gewinnen.

Nach Aussagen des Verbandes bestätige bisher jede Rechtsprüfung, dass Deutschlands Demokratie gerade auch dem Tierschutz den Gang vor Gericht zu ermöglichen hat. Aber die Fehlinformationen von Forschung und Wirtschaft, die mit der Tierschutz-Verbandsklage das Aus für die tierexperimentelle Forschung und eine Prozessflut propagieren, sei bei Nordrhein-Westfalens Christ- und freien Demokraten auf fruchtbaren Boden gefallen, so der Bundesverband Menschen für Tierrechte.

„Anders als ihre Parteikollegen im Saarland, die sich im Koalitionsvertrag mit B90/Die Grünen zur Tierschutz-Verbandsklage bekennen, zeigen CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen, wie sehr sie an den Lippen von Forschung und Wirtschaft kleben, statt sich redlich mit den Sachargumenten auseinanderzusetzen“, beschreibt Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes, die Situation.

Während jeder Tiernutzer gegen zuviel Tierschutz vor Gericht klagen kann, darf niemand stellvertretend für die Tiere die Einhaltung von Tierschutzvorgaben gerichtlich überprüfen lassen. Für Deutschlands Demokratie, die den Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen hat, sei dies ein untragbarer Zustand, betont der Tierrechtsverband. Juristische Gutachten belegten zweifelsfrei, dass das Klagerecht weder Forschung, noch Tierversuche behindere oder gar Gerichte mit Prozessen blockiere. Um auf diese Ungerechtigkeit erneut aufmerksam zu machen, habe der Verband heute vor dem Landtag eine Demonstration veranstaltet.

Die Tierschutz-Verbandsklage ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden
? sozusagen als Anwalt der Tiere ? tierschutzrechtliche Vorschriften gerichtlich überprüfen zu lassen. Bisher können bei Verstößen gegen Tierschutzrecht lediglich Strafanzeigen erstattet werden, die erfahrungsgemäß regelmäßig eingestellt werden. Die Bundesländer sind durch die Verwaltungsgerichtsordnung des Bundes berechtigt, das Tierschutz-Verbandsklagerecht zu etablieren. Als erstes führte es Bremen in 2007 ein. 2009 wurde es im Jamaika-Koalitionsvertrag des Saarlands festgeschrieben. In Hamburg ist es Bestandteil des schwarz-grünen Koalitionsvertrages. Die Fraktion Die Linke hat bereits einen Antrag in die Hamburger Bürgerschaft eingebracht.

Gesetzentwurf vom 01.09.2009: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD14-9760.pdf
Beschlussempfehlung und Bericht des Umweltausschusses vom 19.11.2009:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD14-10118.pdf

Informationen: www.verbandsklage.tierrechte.de

Kontakt sowie Fotos von der heutigen Demonstration:
Pressestelle ? Stephanie Elsner, Tel.: 05237 – 2319790, E-Mail: elsner@tierrechte.de

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung und Umsetzung elementarer Tierrechte ein. Als Dachverband sind ihm etwa 100 Vereine sowie persönliche Fördermitglieder angeschlossen. Seit seiner Gründung ist er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.

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Neuer Jahresbericht zur Lebensmittelsicherheit in Berlin

Berlin (pressrelations) –

Neuer Jahresbericht zur Lebensmittelsicherheit in Berlin

Berlin – Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz und das Landeslabor Berlin-Brandenburg haben zum Berliner Ländertag der Grünen Woche 2010 den aktuellen Jahresbericht zur Lebensmittelsicherheit vorgelegt, der sich auf die Daten des Jahres 2008 stützt. Er informiert über die Kontrollen der Betriebe, über die Laboruntersuchungen und über festgestellte Verstöße.

Gesundheits- und Verbraucherschutzsenatorin Katrin Lompscher erklärt: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten zu Recht einwandfreie, gesundheitlich unbedenkliche und klar gekennzeichnete Lebensmittel. Die Hersteller der Lebensmittel sind dafür verantwortlich, dass ihre Produkte sicher und von guter Qualität sind. Insgesamt sind sie das auch, die Quote der Beanstandungen ist in Berlin seit 2006 rückläufig. Doch werden immer wieder Verstöße festgestellt. Zumeist sind das Mängel bei der Hygiene in den Betrieben und Mängel bei der Kennzeichnung der Lebensmittel. Wir setzen uns für eine bessere Kennzeichnung der Lebensmittel ein, damit Verbraucherinnen und Verbraucher schon auf den ersten Blick erkennen können, welche Nährwerte in den Lebensmitteln enthalten sind.“

Die Berliner Lebensmittelwirtschaft wird zu 91 % vom Einzelhandel geprägt, demgegenüber gibt es in Berlin nur wenige Betriebe, die Lebensmittel herstellen. Die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter kontrollierten 2008 32.606 Betriebe der insgesamt 54.102 Lebensmittelunternehmen. Dies entspricht einer Kontrolldichte von rund 60 %. In insgesamt 8.462 Betrieben – also in fast jedem vierten kontrollierten Betrieb – wurden Verstöße gegen das Lebensmittelrecht festgestellt.

2006 wurde ein neues EU-Recht, das sogenannte Hygienepaket eingeführt. Seither werden bei den Betriebskontrollen verstärkt Risikokriterien zu Grunde gelegt. Deshalb konnte die Anzahl der Kontrollen reduziert und die Lebensmittelsicherheit aller Betriebe effektiver gewährleistet werden. Zudem gibt es jetzt eine vollständige Einstufung in Risikokategorien. Betriebe, die mit besonders sensiblen Lebensmitteln umgehen oder die wiederholt beanstandet wurden, werden dementsprechend öfter kontrolliert. Am häufigsten wurden – wie im Bundesdurchschnitt – Verstöße gegen die allgemeine Hygiene festgestellt. Im Berichtszeitraum wurden ca. 19.000 Proben von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen sowie sogenannte Hygieneproben im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) untersucht. Rund 17 % dieser Proben wurden beanstandet.

Der Bericht steht im Internet unter http://www.berlin.de

Kontakt
Dr. Marie-Luise Dittmar
Pressesprecherin
pressestelle@senguv.verwalt-berlin.de
Tel (030) 9025 – 2153
Fax (030) 9025 – 2501
Brückenstr. 6
10179 Berlin
http://www.berlin.de/lagetsi/index.html

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