NRW-Landtagsabstimmung: CDU und FDP blockieren Tierschutz-Verbandsklage erneut

Aachen (pressrelations) –

Pressemitteilung
Menschen für Tierrechte ?
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

21.01.2010

NRW-Landtagsabstimmung: CDU und FDP blockieren Tierschutz-Verbandsklage erneut

CDU und FDP haben heute den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Nordrhein-Westfalen endgültig abgelehnt. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte zeigt sich dennoch zuversichtlich, Schwarz-Gelb im Vorfeld zur Landtagswahl am 9. Mai für das Klagerecht im Tierschutz zu gewinnen.

Nach Aussagen des Verbandes bestätige bisher jede Rechtsprüfung, dass Deutschlands Demokratie gerade auch dem Tierschutz den Gang vor Gericht zu ermöglichen hat. Aber die Fehlinformationen von Forschung und Wirtschaft, die mit der Tierschutz-Verbandsklage das Aus für die tierexperimentelle Forschung und eine Prozessflut propagieren, sei bei Nordrhein-Westfalens Christ- und freien Demokraten auf fruchtbaren Boden gefallen, so der Bundesverband Menschen für Tierrechte.

„Anders als ihre Parteikollegen im Saarland, die sich im Koalitionsvertrag mit B90/Die Grünen zur Tierschutz-Verbandsklage bekennen, zeigen CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen, wie sehr sie an den Lippen von Forschung und Wirtschaft kleben, statt sich redlich mit den Sachargumenten auseinanderzusetzen“, beschreibt Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes, die Situation.

Während jeder Tiernutzer gegen zuviel Tierschutz vor Gericht klagen kann, darf niemand stellvertretend für die Tiere die Einhaltung von Tierschutzvorgaben gerichtlich überprüfen lassen. Für Deutschlands Demokratie, die den Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen hat, sei dies ein untragbarer Zustand, betont der Tierrechtsverband. Juristische Gutachten belegten zweifelsfrei, dass das Klagerecht weder Forschung, noch Tierversuche behindere oder gar Gerichte mit Prozessen blockiere. Um auf diese Ungerechtigkeit erneut aufmerksam zu machen, habe der Verband heute vor dem Landtag eine Demonstration veranstaltet.

Die Tierschutz-Verbandsklage ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden
? sozusagen als Anwalt der Tiere ? tierschutzrechtliche Vorschriften gerichtlich überprüfen zu lassen. Bisher können bei Verstößen gegen Tierschutzrecht lediglich Strafanzeigen erstattet werden, die erfahrungsgemäß regelmäßig eingestellt werden. Die Bundesländer sind durch die Verwaltungsgerichtsordnung des Bundes berechtigt, das Tierschutz-Verbandsklagerecht zu etablieren. Als erstes führte es Bremen in 2007 ein. 2009 wurde es im Jamaika-Koalitionsvertrag des Saarlands festgeschrieben. In Hamburg ist es Bestandteil des schwarz-grünen Koalitionsvertrages. Die Fraktion Die Linke hat bereits einen Antrag in die Hamburger Bürgerschaft eingebracht.

Gesetzentwurf vom 01.09.2009: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD14-9760.pdf
Beschlussempfehlung und Bericht des Umweltausschusses vom 19.11.2009:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD14-10118.pdf

Informationen: www.verbandsklage.tierrechte.de

Kontakt sowie Fotos von der heutigen Demonstration:
Pressestelle ? Stephanie Elsner, Tel.: 05237 – 2319790, E-Mail: elsner@tierrechte.de

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung und Umsetzung elementarer Tierrechte ein. Als Dachverband sind ihm etwa 100 Vereine sowie persönliche Fördermitglieder angeschlossen. Seit seiner Gründung ist er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.

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Neuer Jahresbericht zur Lebensmittelsicherheit in Berlin

Berlin (pressrelations) –

Neuer Jahresbericht zur Lebensmittelsicherheit in Berlin

Berlin – Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz und das Landeslabor Berlin-Brandenburg haben zum Berliner Ländertag der Grünen Woche 2010 den aktuellen Jahresbericht zur Lebensmittelsicherheit vorgelegt, der sich auf die Daten des Jahres 2008 stützt. Er informiert über die Kontrollen der Betriebe, über die Laboruntersuchungen und über festgestellte Verstöße.

Gesundheits- und Verbraucherschutzsenatorin Katrin Lompscher erklärt: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten zu Recht einwandfreie, gesundheitlich unbedenkliche und klar gekennzeichnete Lebensmittel. Die Hersteller der Lebensmittel sind dafür verantwortlich, dass ihre Produkte sicher und von guter Qualität sind. Insgesamt sind sie das auch, die Quote der Beanstandungen ist in Berlin seit 2006 rückläufig. Doch werden immer wieder Verstöße festgestellt. Zumeist sind das Mängel bei der Hygiene in den Betrieben und Mängel bei der Kennzeichnung der Lebensmittel. Wir setzen uns für eine bessere Kennzeichnung der Lebensmittel ein, damit Verbraucherinnen und Verbraucher schon auf den ersten Blick erkennen können, welche Nährwerte in den Lebensmitteln enthalten sind.“

Die Berliner Lebensmittelwirtschaft wird zu 91 % vom Einzelhandel geprägt, demgegenüber gibt es in Berlin nur wenige Betriebe, die Lebensmittel herstellen. Die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter kontrollierten 2008 32.606 Betriebe der insgesamt 54.102 Lebensmittelunternehmen. Dies entspricht einer Kontrolldichte von rund 60 %. In insgesamt 8.462 Betrieben – also in fast jedem vierten kontrollierten Betrieb – wurden Verstöße gegen das Lebensmittelrecht festgestellt.

2006 wurde ein neues EU-Recht, das sogenannte Hygienepaket eingeführt. Seither werden bei den Betriebskontrollen verstärkt Risikokriterien zu Grunde gelegt. Deshalb konnte die Anzahl der Kontrollen reduziert und die Lebensmittelsicherheit aller Betriebe effektiver gewährleistet werden. Zudem gibt es jetzt eine vollständige Einstufung in Risikokategorien. Betriebe, die mit besonders sensiblen Lebensmitteln umgehen oder die wiederholt beanstandet wurden, werden dementsprechend öfter kontrolliert. Am häufigsten wurden – wie im Bundesdurchschnitt – Verstöße gegen die allgemeine Hygiene festgestellt. Im Berichtszeitraum wurden ca. 19.000 Proben von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen sowie sogenannte Hygieneproben im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) untersucht. Rund 17 % dieser Proben wurden beanstandet.

Der Bericht steht im Internet unter http://www.berlin.de

Kontakt
Dr. Marie-Luise Dittmar
Pressesprecherin
pressestelle@senguv.verwalt-berlin.de
Tel (030) 9025 – 2153
Fax (030) 9025 – 2501
Brückenstr. 6
10179 Berlin
http://www.berlin.de/lagetsi/index.html

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Hamburgs Apotheker warnen vor Arzneimittelbezug aus illegalen Quellen

Hamburg (pressrelations) –

Hamburgs Apotheker warnen vor Arzneimittelbezug aus illegalen Quellen

Hamburg – Der Handel mit gefälschten Arzneimitteln ist ein internationales Problem. Vor allem das Internet bietet Kriminellen eine anonyme Plattform für den Vertrieb von Plagiaten. Die gesundheitliche Gefährdung der Patienten nehmen die Fälscher dabei bewusst in Kauf. Aus aktuellem Anlass warnen Hamburgs Apothekerinnen und Apotheker Verbraucher davor, Medikamente aus dubiosen Quellen zu beziehen.

Die amerikanische Arzneimittelbehörde FDA informierte die Öffentlichkeit Anfang der Woche über Fälschungen des Schlankheitsmittels „Alli“. Die Plagiate sahen dem Originalpräparat zum Verwechseln ähnlich: Kapseln, Behälter und Umverpackung waren auf den ersten Blick nicht von dem echten Produkt zu unterscheiden. Allerdings enthielten die über diverse Internetauktionshäuser vertriebenen Fälschungen einen anderen Wirkstoff als das Original ? eine Substanz, die viele Patienten aus gesundheitlichen Gründen gar nicht einnehmen dürfen.

„Die Fälschungen enthielten einen verschreibungspflichtigen Wirkstoff, der unter anderem bei Patienten mit koronarer Herzkrankheit, Herzinsuffizienz oder Herzrhythmusstörungen nicht angewendet werden darf“, sagt Rainer Töbing, Präsident der Apothekerkammer Hamburg. Die Europäische Arzneimittelbehörde überprüft derzeit in einer Risikobewertung den weiteren Einsatz der Substanz, die Inhaltsstoff eines appetitzügelnden Medikamentes ist.

„Das aktuelle Beispiel zeigt, wie skrupellos Fälscher die Gesundheit von Patienten aufs Spiel setzen. Diese Kriminellen schrecken vor nichts zurück“, sagt Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins. Medikamente zur Gewichtsreduktion gehören neben Potenz- und Haarwuchsmitteln zu den Produkten, die am häufigsten gefälscht werden. „Auf dubiosen Internetseiten bieten die Fälscher ihre Ware zu vermeintlich günstigen Konditionen an. Der Verbraucher bezahlt das Geschäft im schlimmsten Fall mit seinem Leben“, so Graue.

„Arzneimittel sind besondere Waren, die neben ihrem Nutzen auch immer Risiken bergen“, sagt Töbing. Um den Verbraucher zu schützen, ist der Vertrieb streng reguliert und an die Apotheken gebunden. „Von dubiosen Anbietern sollte man grundsätzlich die Finger lassen. Der sicherste Weg des Arzneimittelkaufs läuft über die Apotheke vor Ort. Dort erhalten Patienten zudem eine kompetente und individuelle Beratung“, sagt Töbing.

Ansprechpartner: Dr. Reinhard Hanpft, Tel. 040 – 44 80 48-30

Hinweise an die Redaktion: Die Apothekerkammer Hamburg ist die Berufsorganisation aller Apotheker in der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Hamburger Apothekerverein e.V. ist der Verband der selbstständigen Apothekenleiter in Hamburg.

Kontakt
Herr Dr. Reinhard Hanpft
E-Mail: info@apothekerkammer-hamburg.de
Telefon: 040 – 44 80 48-30

Hamburger Apothekerhaus
Alte Rabenstraße 11 a
20148 Hamburg
Telefon: 040 – 44 80 48-0
Telefax: 040 – 44 38 68
E-Mail: info@apothekerkammer-hamburg.de
http://www.apothekerkammer-hamburg.de

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