Kulturstaatsminister Bernd Neumann bei Haushaltsdebatte: Kultur trotz schwieriger Rahmenbedingungen weiter gestärkt

Berlin (pressrelations) –

Kulturstaatsminister Bernd Neumann bei Haushaltsdebatte: Kultur trotz schwieriger Rahmenbedingungen weiter gestärkt

Anlässlich der ersten Lesung des Haushaltsgesetzes 2010 im Deutschen Bundestag erklärte Kulturstaatsminister Bernd Neumann:

„Schon in der letzten Legislaturperiode wurden die Ausgaben des Bundes für die Kultur kontinuierlich Jahr für Jahr erhöht. Auch im vorliegenden Haushalt 2010 hat die Bundesregierung eine moderate Steigerung der Ausgaben vorgesehen. Hinzu kommen die schrittweise Realisierung des Sonderinvestitionsprogramms zum Erhalt unseres kulturellen Erbes – mehr als 50 Millionen Euro in 2010 – sowie des Konjunkturpaketes II, wofür wir bis 2011 die Chance haben, bis zu 100 Millionen Euro auszugeben. Auch in der Finanz- und Wirtschaftskrise gilt: Kulturförderung ist keine Subvention, sondern eine unverzichtbare Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft! Deshalb ist es aus gesellschaftspolitischer Sicht gesehen kontraproduktiv, mit Streichungen im Bereich der Kultur die Haushalte sanieren zu wollen.“ Angesichts der Folgen der Wirtschaftskrise appellierte Staatsminister Bernd Neumann: „Kultur ist leider keine gesetzlich verankerte Pflichtaufgabe, aber es sollte dennoch unsere Pflicht sein, sie zu schützen und ihre Rahmenbedingungen zu verbessern! Mit Einschnitten bei den Kulturetats saniert man keine Haushalte!“

Ein zentrales Thema bleibe weiterhin die kulturelle Bildung, so der Staatsminister. „Gerade im Bereich der kulturellen Bildung dürfen wir nicht sparen im Gegenteil! Wir wollen mehr als bisher unsere Verantwortung für dieses Schlüsselthema der Zukunft wahrnehmen und mit gutem Beispiel vorangehen. Durch die Einrichtung eines neuen Fördertitels für kulturelle Vermittlung und weitere Schwerpunktsetzungen der Kulturstiftung des Bundes planen wir in diesem Jahr Mittel in Höhe von über 12,5 Millionen Euro für die kulturelle Bildung ein. Für uns gilt: Der Zugang zur Kultur muss jedermann möglich sein und dort, wo es Barrieren gibt, sind sie abzubauen. Kulturelles Miteinander ist die beste Methode zur Integration.“ Der Staatsminister wies in diesem Zusammenhang auch auf den Beitrag des Bundes für das Kulturhauptstadtjahr in Essen und dem Ruhrgebiet hin, das der BKM als größter Einzelförderer mit 19 Millionen Euro unterstützt.

Im Kulturhaushalt 2010 sind zusätzliche Mittel in Höhe von 17 Millionen Euro vorgesehen. Das entspricht einer Erhöhung von 1,5 Prozent. Das Gesamtvolumen des Haushaltes des Kulturstaatsministers beträgt damit rund 1,2 Milliarden Euro. Seit seinem Amtsantritt 2005 hat Kulturstaatsminister Bernd Neumann damit eine Steigerung der Kulturausgaben von über zehn Prozent erreichen können. Hinzu kommt 2010 die Realisierung zahlreicher Projekte im Rahmen des Konjunkturpakets II, unter anderem für den Martin-Gropius-Bau und die Stiftung Bauhaus Dessau.

Mehr zum Thema:
Mehr Geld für kulturelle Bildung
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2010/01/2010-01-20-mehr-geld-fuer-kulturelle-bildung.html

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Solarstrom-Magazin PHOTON: Anpassung der Solarstromvergütung sichert langfristiges Marktwachstum in Deutschland

Aachen (pressrelations) –

Solarstrom-Magazin PHOTON: Anpassung der Solarstromvergütung sichert langfristiges Marktwachstum in Deutschland

Aachen, 20.01.2010. Anne Kreutzmann, Chefredakteurin des Solarstrom-Magazins PHOTON, erklärt zum Vorschlag des Bundesumweltministeriums zur Anpassung der Vergütungssätze für Solarstrom:

‚Bundesumweltminister Röttgen hat den Weg für viele zusätzliche Solarstromanlagen in Deutschland frei gemacht. Denn das Erneuerbare-Energien-Gesetz funktioniert nur dann wirklich effektiv, wenn sich die Förderung an der Höhe der Produktionskosten orientiert. Mit der geplanten Anpassung der Vergütungssätze wird genau das wieder erreicht. Das EEG sorgt so für die größtmögliche Menge an Solarstrom zum bestmöglichen Preis. So kann Solarstrom kurzfristig eine bedeutende Rolle im deutschen Energiemix übernehmen.‘

PHOTON-Kommentar zu den geplanten Änderungen im Einzelnen:

Reduzierung der Vergütung um 15 Prozent für Dachanlagen und um 15 bis 25 Prozent für Freiflächenanlagen: Die außerplanmäßige Absenkung war nötig geworden, weil die Weltproduktion an Solarmodulen wesentlich schneller gewachsen ist, als bei Einführung des EEG absehbar war. Die Produktionskosten sind damit schneller gesunken als die Vergütungssätze im EEG. Angemessen wäre nach PHOTON-Recherchen eine Reduzierung von 20 Prozent gewesen. Die 15 Prozent sind somit für die Industrie leicht zu verkraften. Die neuen Vergütungssätze werden den Zubau voraussichtlich nicht bremsen. Bei Anlagen auf Ackerflächen, welche 25 Prozent weniger Vergütung bekommen sollen, dürfte sich dagegen die Spreu vom Weizen trennen. Dieser Markt wird damit vor allem den besonders effizient produzierenden Firmen zur Verfügung stehen, die damit zeigen können, wie günstig Solarstrom heute schon erzeugt werden kann.

Reduzierung der Vergütung um zusätzliche 2,5 Prozent ab 3.500 MW Zubau erstmals zum 1. Januar 2011. Für je 1.000 MW, die darüber hinausgehen, soll die Vergütung um weitere 2,5 Prozent reduziert werden, bis maximal 10 Prozent. Sollte der Zubau nur 2.500 MW betragen, soll die Vergütungsabsenkung um 2,5 Prozentpunkte geringer ausfallen. Dies soll auch für jede weitere 500 MW geringeren Zubau gelten, wenn der Zubau unter 2.500 MW liegt: Die Vergütung an den Zubau zu koppeln ist dagegen keine gute Idee. Die Kostensenkung hängt von der Entwicklung der weltweiten Produktion ab, nicht vom Zubau in einem einzelnen Markt. Hier wird die Vergütung nicht entlang der Kostenkurve gefahren, sondern schlingert um die Entwicklung herum, was einen ‚Schweinezyklus‘ provoziert. Zudem leidet die Planungssicherheit, so dass aufgrund notwendiger Sicherheitszuschläge der Solarstrom unnötig verteuert wird. Die planmäßig vorgesehene Reduzierung der Vergütung zum 1. Januar 2011 um zehn Prozent entspricht dagegen der zu erwartenden Kostenreduzierung und ist damit für das weitere Wachstum des Zubaus unproblematisch.

Höhere Förderung des Eigenverbrauchs: Bei einem hohen Anteil von Solar- und Windstrom im Netz muss der Verbrauch der Produktion angepasst werden. Hierzu gibt es vielfältige Möglichkeiten, etwa das Lastmanagement durch die sogenannten ‚Smart Grids‘ und Speichersysteme. Sinnvoll ist es, das ‚Gesamtsystem Stromnetz Deutschland‘ zu optimieren. Der von Minister Röttgen eingeschlagene Weg, Erzeugung und Verbrauch auf Ebene des einzelnen Haushalts zu optimieren führt dagegen zu Fehlentwicklungen. So kann es geschehen, dass die für den Betreiber wirtschaftlich optimale Anlagengröße kleiner ist als es die zur Verfügung stehende Dachfläche erlauben würde. Im Übrigen besteht hier aufgrund der Erhöhung der Förderung wiederum die Gefahr einer Überförderung. Darüber hinaus ist die Verfassungskonformität dieser Fördermethode noch nicht bestätigt.

Keine Deckelung des Zubaus: Mit einem unbeschränktem Markt und einer Anpassung der Vergütungssätze an die Entwicklung der Produktionskosten hat Bundesumweltminister Röttgen optimale Voraussetzungen geschaffen, Solarstrom international schnell zu einer preiswerten Energiequelle zu machen. PHOTON geht auch unter den geänderten Vergütungssätzen weiterhin von einem Zubau in der Größenordnung von 5 bis 10 Gigawatt in diesem Jahr aus. Dies ist ein großer Gewinn für den Klimaschutz.

Kontakt:
Bernd.Schuessler@photon.de

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Photovoltaik-Gesamtkonzept geht in richtige Richtung

Berlin (pressrelations) –

Photovoltaik-Gesamtkonzept geht in richtige Richtung

Überförderung vermeiden und Innovationen anreizen

Anlässlich der heute bekanntgewordenen Absicht des BMU, die Förderung für die Photovoltaik einmalig zum 1. April 2010 um 15 Prozent zu kürzen, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer MdB:

Das vom BMU vorgeschlagene Gesamtkonzept, bestehend aus einer einmaligen Kürzung der Förderung für die Photovoltaik zum 1. April 2010 um 15 Prozent, aus einer zusätzlichen Absenkung um weitere 10 Prozent für Solar-Freiflächenanlagen auf Ackerflächen sowie aus einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Eigenverbrauch geht in die richtige Richtung. Im Gesetzgebungsverfahren ist zu prüfen, ob die Vorschläge des BMU ausreichen, um eine Überförderung zu vermeiden und gleichzeitig Innovationen anzureizen. Außerdem ist sicherzustellen, dass Planungs- und Investitionssicherheit gewährleistet bleiben.

Überförderungen müssen zurückgeführt werden. Die Preise für Photovoltaikanlagen sind seit 2005 um etwa 40 Prozent gesunken, während die Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen nur um 17 Prozent zurückgingen. Diese üppige Förderung führte zu Margen, die den Zubau außer Kontrolle geraten ließ. Allein 2009 wird ein Zubau von ca. 3.000 MW erwartet. Die EEG-Umlage, die von allen Stromverbrauchern bezahlt werden muss, wird auf ca. 8,2 Mrd. Euro ansteigen. Ließe man die bisherigen Vergütungssätze unverändert, würde dies den deutschen Verbraucher in den nächsten 25 Jahren mit 77 Mrd. Euro zusätzlich belasten.

Der hohe Finanzierungsanteil der Photovoltaik steht in keinem Verhältnis zu dem geringen Anteil des Solarstroms an der EE-Stromerzeugung. Er lag im Jahr 2008 bei lediglich 4,4 Prozent. Zur gesamten Stromerzeugung trägt die Photovoltaik sogar nur zu rund einem Prozent bei. Die Photovoltaik wird trotz der beabsichtigten Rückführung der Überförderung weiterhin eine wichtige Zukunftsbranche in Deutschland bleiben.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz soll keine Dauersubventionen schaffen, sondern Technologie und Innovation fördern. Deshalb müssen insbesondere Anreize zum Eigenverbrauch geschaffen werden. Dies setzt unter anderem intelligente und dezentrale Speichermöglichkeiten voraus. Auch durch Freiflächenanlagen lassen sich zukunftsträchtige Dienstleistungs- und Technologieprojekte verwirklichen. Dies ist ein weltweiter Trend. Die zukünftige Förderung sollte daher ökologische Fehlentwicklungen wie den vorwiegenden Bau auf Ackerflächen beseitigen. Die Realisierung von Freiflächenanlagen insgesamt darf nicht infrage gestellt werden.

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto:fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de

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