Entwicklungspolitik darf bei Bekämpfung von HIV/AIDS nicht nachlassen

Berlin (pressrelations) –

Entwicklungspolitik darf bei Bekämpfung von HIV/AIDS nicht nachlassen

Deutschland stellt sich seiner Verantwortung

Zum morgigen Welt-AIDS-Tag erklärt der entwicklungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Holger Haibach MdB:

Der laut jüngstem Weltaidsbericht festgestellte Rückgang der HIV-Neuinfektionen um 17 Prozent innerhalb von 10 Jahren ist ein großer Erfolg der internationalen Anstrengungen zur Bekämpfung dieser heimtückischen Krankheit. Diese gute Nachricht zum Welt-AIDS-Tag zeigt, dass der Kampf gegen HIV/AIDS erfolgreich geführt werden kann. Sie mahnt aber auch, mit den Anstrengungen nicht nachzulassen.

Die meisten Infizierten leben nach wie vor in Entwicklungsländern, vor allem im sub-saharischen Afrika. Dort ist die Krankheit ein zentrales Entwicklungshemmnis und eine soziale Katastrophe für die Betroffenen. Wer Afrika voranbringen will – wie die deutsche Entwicklungspolitik – muss die HIV/AIDS-Bekämpfung weiterhin als wichtigen Faktor betrachten.

Deutschland stellt sich seiner Verantwortung. Im Rahmen unseres Beitrags zu den Milleniumsentwicklungszielen unterstützen wir bis 2015 40 Staaten mit insgesamt 500 Millionen Euro pro Jahr bei der Bekämpfung von HIV/AIDS.

Geld ist wichtig, Geld ist aber nicht alles. Deutsche Entwicklungspolitik muss auch zu einem Bewusstseinswandel in den Entwicklungsländern beitragen. Die Diskriminierung von HIV-Infizierten und Risikogruppen, wie z. B. Homosexuellen, ist nicht nur ein schwerer Verstoß gegen die Menschenrechte der Betroffenen, sie behindert auch eine effektive Bekämpfung der Krankheit. Vermehrte Aufklärung und Flankierung des Bewusstseinswandels müssen daher auch künftig Priorität der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sein.

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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http://www.cducsu.de

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Vorsorgliche Brustentfernung nicht immer nötig

Bonn (pressrelations) –

Vorsorgliche Brustentfernung nicht immer nötig

Größte Studie zum Zweiterkrankungsrisiko bei familiärem Brustkrebs

Köln (ng) ? Brustkrebs ist die häufigste Krebsart bei Frauen in Deutschland: Jede zehnte Frau ist im Laufe ihres Lebens davon betroffen. In fünf bis zehn Prozent der Fälle wird die Erkrankung vererbt. Meist sind dafür Veränderungen in den Brustkrebsgenen BRCA1 oder BRCA2 die Ursache. Bei Trägerinnen solcher Genveränderungen besteht neben einem deutlich erhöhten Erkrankungsrisiko außerdem die Gefahr, dass sich im Laufe der Zeit auch in der anderen Brust ein bösartiger Tumor entwickelt. Dies führt dazu, dass sich viele betroffene Frauen bereits nach der Erstdiagnose beide Brüste entfernen lassen. Mit Unterstützung der Deutschen Krebshilfe hat das Deutsche Konsortium für Familiären Brust- und Eierstockkrebs nun die weltweit größte Studie zum Zweiterkrankungsrisiko vorgelegt. Die Ergebnisse ermöglichen erstmals eine individuelle Risiko-Abschätzung bei den Betroffenen. Die Deutsche Krebshilfe hat diese Studie mit rund 1,6 Millionen Euro gefördert.

Bei jeder 25. Frau, die an Brustkrebs erkrankt, ist eines der Hochrisiko-Gene BRCA1 oder BRCA2 verändert. Das Risiko für Brustkrebs liegt bei Trägerinnen dieser Genveränderungen (Mutationen) bei 70 bis 80 Prozent. „Bisherige Untersuchungen beziffern die Gefahr, dass im Laufe der Zeit auch die andere Brust betroffen sein wird, auf rund 30 bis 40 Prozent in zehn Jahren“, erklärt Professor Dr. Rita Schmutzler, Universitätsfrauenklinik Köln, Koordinatorin des Deutschen Konsortiums für Familiären Brust- und Eierstockkrebs und Leiterin der Studie. „Vor diesem Hintergrund entscheiden sich viele Frauen dafür, die gesunde Brust vorsorglich entfernen zu lassen, um das Wiedererkrankungsrisiko zu mindern und nicht erneut eine Krebstherapie über sich ergehen lassen zu müssen.“

Die Studie des Deutschen Konsortiums für Familiären Brust- und Eierstockkrebs zeigt nun erstmals, dass das Risiko, erneut an Brustkrebs zu erkranken, nicht pauschal benannt werden kann. Im Rahmen der Studie wurden über 1.000 Frauen untersucht, die eine Mutation in einem der Hochrisiko-Gene tragen und bereits Brustkrebs hatten. „Unsere Ergebnisse belegen, dass das Wiedererkrankungsrisiko signifikant vom betroffenen Gen und vom Alter der Frau abhängen, in dem zum ersten Mal Brustkrebs festgestellt wurde“, erläutert Schmutzler. Bei einer Frau, die aufgrund einer Mutation im BRCA1-Gen vor dem 40. Lebensjahr erkrankt, besteht beispielsweise ein Risiko von rund 43 Prozent, dass sich in den nächsten 15 Jahren auch ein Tumor in der anderen Brust entwickelt. Für eine BRCA2-Mutationsträgerin, die nach dem 50. Lebensjahr erstmalig betroffen ist, liegt das Zweiterkrankungsrisiko dagegen nur bei rund 18 Prozent und ist somit nicht höher als für Frauen mit sporadischem Brustkrebs. „Diese Daten sind von großer Bedeutung für die Beratung der betroffenen Frauen. Denn unsere Ergebnisse ermöglichen nun erstmals eine individuellere Risiko-Kalkulation“, erklärt Schmutzler. Diese diene als Basis, um sich für oder gegen eine vorsorgliche Entfernung der Brustdrüse zu entscheiden.

„Die Untersuchung belegt am Beispiel des familiären Brustkrebses, wie wichtig es ist, Krebs-Patienten in ausgewiesenen Zentren zu betreuen und die klinischen Daten systematisch zu erfassen und auszuwerten“, betont Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe. Die gemeinnützige Organisation hat den Aufbau einer solchen zentralen Datenbank für familiären Brust- und Eierstockkrebs gefördert. „Die Experten der Zentren sind zuversichtlich, mit Hilfe dieser Datenbank in Zukunft weitere dringliche Fragen zur Prävention, Früherkennung und Therapie von erblichem Brustkrebs beantworten zu können, denn der erbliche Brustkrebs verhält sich anders als der sporadische Brustkrebs“, so Nettekoven. Die Ergebnisse kommen den betroffenen Frauen unmittelbar zu Gute.

Das Konsortium für erblichen Brust- und Eierstockkrebs besteht aus 12 universitären Zentren, die eng zusammenarbeiten und deren Arbeit seit über einem Jahrzehnt von der Deutschen Krebshilfe gefördert wird. In diesen Zentren werden Betroffene mit erblichem Brust- und Eierstockkrebs umfassend beraten und sowohl medizinisch als auch psychologisch betreut.
Original-Veröffentlichung: Monika K. Graeser et al.: Contralateral Breast Cancer Risk in BRCA1 and BRCA2 Mutation Carriers. Journal of Clinical Oncology (2009), DOI: 10.1200/JCO 2008.19.9430
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Infokasten: Brustkrebs
Jährlich erkranken in Deutschland über 57.000 Frauen neu an Brustkrebs. Brustkrebs ist damit die häufigste Krebsart der Frau. Etwa fünf bis zehn Prozent aller Brust- und Eierstockkrebsfälle sind erblich bedingt. Sie sind auf Veränderungen in bestimmten Genen zurückzuführen, die an die Nachkommen über die Keimzellen (Ei- und Samenzelle) vererbt werden. Die häufigsten Gene, die Brust- oder Eierstockkrebs auslösen können, sind die veränderten Gene BRCA1 und BRCA2 (BReast-CAncer-Gene). BRCA1 wurde bereits 1994 identifiziert, BRCA2 zwei Jahre später. Wenn eine Mutation in einem dieser Gene vorliegt, ist das lebenslange Brustkrebs-Risiko auf 80 bis 85 Prozent erhöht, das Risiko für Eierstockkrebs liegt bei 25 bis 60 Prozent.

Deutsche Krebshilfe e. V.
Buschstr. 32
53113 Bonn
Internet www.krebshilfe.de
E-Mail: deutsche@krebshilfe.de

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Übergabe Feuerwehr-Führerschein

München (pressrelations) –

Übergabe Feuerwehr-Führerschein

Innenminister Herrmann: „Mit dem Feuerwehrführerschein sichert Bayern die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren, Rettungsdienste und Hilfsorganisationen“

Innenminister Joachim Herrmann hat heute die ersten so genannten Feuerwehrführerscheine an Mitglieder der Feuerwehr, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, des Arbeiter-Samariter-Bundes und der Johanniter-Unfall-Hilfe übergeben. „Andere reden, wir handeln“, so Herrmann. „Bayern hat als erstes Bundesland von der Gesetzesänderung des Bundes Gebrauch gemacht und damit den Erwerb einer Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen ermöglicht. Wir haben die Möglichkeiten und Spielräume, die uns der Bund eingeräumt hat, voll ausgenutzt, um eine möglichst einfache, unbürokratische und kostengünstige Lösung zu erreichen. Mit dem Feuerwehrführerschein sichern wir die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren, Rettungsdienste und Hilfsorganisationen.“

Die seit 1999 geltenden europäischen Führerscheinvorschriften hatten den Pkw-Führerschein von 7,5 auf 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht beschränkt. Bei den Feuerwehren, Rettungs- und Hilfsorganisationen bestehen deshalb zunehmend Schwierigkeiten, jungen Nachwuchs zu finden, der die schweren Fahrzeuge fahren darf. Auf hartnäckiges Drängen Bayerns hatte der Bundestag im Sommer 2009 endlich den Weg für einen so genannten Feuerwehrführerschein frei gemacht. Für Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 4,75 Tonnen wurde eine organisationsinterne Ausbildung und Prüfung ermöglicht, deren Einzelheiten von den Ländern geregelt werden können.

Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de

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