VDE 17: Vergleich zum Ausbau des Sacrow-Paretzer-Kanals

Berlin (pressrelations) –

VDE 17: Vergleich zum Ausbau des Sacrow-Paretzer-Kanals

Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost sowie der BUND Berlin und Brandenburg haben heute dem vom Bundesverwaltungsgericht vorgeschlagenen Vergleich für den Ausbau des Sacrow-Paretzer-Kanals (SPK) zugestimmt. Danach wird der SPK für moderne Güterschiffe vertieft, aber nicht mehr verbreitert. Durch den Verzicht auf die Verbreiterung kann die Baumreihe am Nordufer des SPK erhalten werden.
Zum Abschluss der Vergleichsverhandlungen beim Bundesverwaltungsgericht sagt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister, Enak Ferlemann:

„Das Bundesverkehrsministerium begrüßt den Abschluss des Vergleichs ausdrücklich. Damit hat ein jahrelanger Streit endlich ein Ende. Das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 17 kann nun zügig und umweltfreundlich vollendet werden. Das ist wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung in Berlin und Brandenburg. Gleichzeitig werden mit dem von unserer Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ausgearbeiteten Vorschlägen die Eingriffe in Havel und Spree erheblich verringert. Nur die Fahrrinne wird vertieft. Damit erhalten wir das Erscheinungsbild einer wunderschönen Fluss- und Seenlandschaft. Unsere Wasserstraßen sollen sowohl den modernen Schiffsverkehr bewältigen als auch den Natur- und Umweltschutz berücksichtigen.“

Der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Sacrow-Paretzer-Kanal war vom BUND beklagt worden. Daraufhin hatte die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Vergleichsvorschläge erarbeitet. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Vergleich angeregt. Der BUND hat dem Vergleich zugestimmt. Der geänderte Planfeststellungsbeschluss ist nun rechtskräftig.

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bürgerservice Invalidenstraße 44
10115 Berlin
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de

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Landkreise und Kommunen sollen die unmittelbare Teilhabe behinderter Menschen verwirklichen

Hannover (pressrelations) –

Landkreise und Kommunen sollen die unmittelbare Teilhabe behinderter Menschen verwirklichen

Hannover – Mit dem neu ernannten Behindertenbeauftragten für den Landkreis Wittmund hat der Landesbehindertenrat, der Zusammenschluss der kommunalen Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragten sowie des Netzwerkes behinderter Frauen und der im beratenden Ausschuss des Integrationsamtes vertretenen Behindertenverbände 100 Mitglieder. Der Landebeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Karl Finke, führt den rasanten Zuwachs an Landesbehindertenratsmitgliedern auch auf das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) zurück. Dieses regelt in § 12 Abs. 4, dass die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet sind, einen Behindertenbeirat oder ein vergleichbares Gremium für ihren Zuständigkeitsbereich zu berufen.

„So sehr diese Entwicklung zu begrüßen ist, so wichtig ist es auch, darauf hinzuweisen, dass in Übertragung der Bestimmung des § 10 Abs. 1 NBGG, Mitglieder der Behindertenbeiräte und kommunale Behindertenbeauftragte Menschen mit Behinderungen sein sollten. Dies ergibt sich nicht nur aus der analogen Bestimmung für den Landesbehindertenbeauftragten, sondern auch aus dem Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention“, so Karl Finke.

Nur wer erkennt, dass behinderte Menschen am besten selbst ihre Interessen erkennen und auch vertreten können, und wer ihnen diese Möglichkeit nicht nimmt, wird der auch in Deutschland verbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention gerecht. „So wird der Gedanke der Inklusion in praktische Arbeit vor Ort umgesetzt“, erläutert Karl Finke.

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