HOCHTIEF gewinnt ersten Teilauftrag für Planung neuer Stadt in Katar

Essen (pressrelations) –

HOCHTIEF gewinnt ersten Teilauftrag für Planung neuer Stadt in Katar

Lusail City entsteht bis 2020 an der Golfküste ? HOCHTIEF ViCon erstellt 4D-Modell für das Zukunftsprojekt

HOCHTIEF ist an einem der größten stadtplanerischen Projekte der Welt beteiligt: Die Konzerntochter HOCHTIEF ViCon wird den Einsatz von 3DTechnologien bei der Entwicklung der Stadt „Lusail City“ koordinieren. Die neue Metropole für zirka 200 000 Bewohner soll bis zum Jahr 2020 in Katar verwirklicht werden. Bauherr und Auftraggeber ist Qatari Diar, ein staatlicher Immobilieninvestor und Stadtentwickler. Der zunächst bis 2011 laufende Vertrag hat eine Größenordnung im einstelligen Millionenbereich und ist für die noch junge HOCHTIEF-Tochtergesellschaft ein wichtiger Geschäftserfolg. Lusail City wird an der Golfküste nördlich von Katars Hauptstadt Doha aus dem Wüstensand wachsen: Auf zirka 37 Quadratkilometern sollen zehn Stadtviertel mit Wohngebieten, Einkaufsstraßen, Freizeiteinrichtungen, Schulen, Arztzentren sowie zwei Häfen entstehen. Weltweit sind zahlreiche Unternehmen mit der Planung der Infrastruktur- und Versorgungswege beauftragt. HOCHTIEF ViCon koordiniert im Auftrag des Kunden diese Planungen mit Hilfe eines selbst entwickelten 3D-Modells, anhand dessen sich die Projektbeteiligten abstimmen. In einem zweiten Schritt wird HOCHTIEF ViCon das Modell außerdem um einen Terminplan ? quasi die 4. Dimension ? für den Bau von Lusail City erweitern: Das Modell dient dann der Koordination der ausführenden Baufirmen zur Abstimmung des Bauablaufs und der Dokumentation des Baufortschritts. Spezialisten von HOCHTIEF Construction beraten zudem bei der Abwicklung des Gesamtprojekts. HOCHTIEF ViCon ist auch an anderen HOCHTIEFProjekten am Golf beteiligt, so zum Beispiel dem Bau der acht Kilometer langen Einkaufsstraße Barwa Commercial Avenue in Doha/Katar.

Investor Relations
Kontakt:
Dr. Lars Petzold/
Ulrike Kröner/
Ralf Hinricher
Opernplatz 2
45128 Essen
Germany
Tel.: +49 201 824 – 1502
Fax: +49 201 824 – 2750
Lars.Petzold@hochtief.de
Ulrike.Kroener@hochtief.de
Ralf.Hinricher@hochtief.de

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Auswirkungen einer Änderung der Gewerbeordnung

Meckenheim (pressrelations) –

Die vom Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) erarbeiteten „Grundlagen zur Sicherstellung der Qualität detektivischer Dienstleistungen“ des BDD erhalten durch eine aktuelle Änderung der Gewerbeordnung eine europäische Dimension

Deutschland hat die europäische Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen mit einer Ergänzung der Gewerbeordnung um den Paragraphen 13a vom 29. Juli 2009 in deutsches Recht umgesetzt.

Danach hat ein Angehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) die Aufnahme einer auch nur gelegentlichen oder vorübergehenden gewerblichen Tätigkeit in Deutschland vorher der für die Anerkennung von Berufsqualifikationen zuständigen Stelle unter Vorlage bestimmter nachprüfbarer Dokument anzuzeigen. Dies gilt nicht nur für alle Tätigkeiten, die reguliert sind, sondern auch für die, die lediglich einen Sachkunde- oder Unterrichtungsnachweis voraussetzen.
Da auch alle anderen EU-Länder die genannte Richtlinie bis Ende des Jahres in deren nationales Recht umgesetzt haben, werden dort überall vergleichbare rechtliche Vorschriften zur Anwendung kommen. In den Ländern Finnland, Frankreich, Lettland, Litauen, Niederlande, Österreich, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn gibt es im Übrigen als Zulassungsvoraussetzung für die berufliche Tätigkeit als Detektiv schon jetzt obligatorische Ausbildungsbestimmungen.
Weil es in Deutschland für die Ausübung einer Detektivtätigkeit weder eines Sachkunde- noch eines Unterrichtungsnachweises bedarf, werden deutsche Detektive künftig in zahlreichen Staaten der EU eine grenzüberschreitende Tätigkeit nicht durchführen können, es sei denn, sie können dennoch eine vergleichbare berufliche Qualifikation nachweisen.
Vor diesem Hintergrund kommt den vom BDD erlassenen und von seinen Mitgliedern praktizierten „Grundlagen zur Sicherstellung der Qualität detektivischer Dienstleistungen“ künftig eine Schlüsselrolle bei der gegenseitigen Anerkennung von beruflichen Qualifikationen im Detektivgewerbe zu. Unter diesem Aspekt gewinnt eine Mitgliedschaft im BDD eine ganz neue Qualität, zumal die Mitgliedschaft im BDD den erforderlichen Sahkundenachweis impliziert.
Die „Grundlagen zur Sicherstellung der Qualität detektivischer Dienstleistungen“ des BB bedeuten deshalb darüber hinaus im Hinblick auf die Vergabe von Aufträgen an Detekteien nicht nur eine Orientierungshilfe für rein auf das Inland beschränkte Detektivaufträge, sondern auch für solche, die gelegentlich oder vorübergehend grenzüberschreitende detektivische Handlungen erfordern.

Für weitere Fragen stehen Ihnen sowohl die Pressestelle als auch die Geschäftsstelle des BDD in 53340 Meckenheim, Christine-Teusch-Straße 30, Tel.: 02225 ? 83 66 71, Email: bddev-office@bdd.dejederzeit zur Verfügung.
Josef Riehl Pressesprecher

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