Immenstaad, 5. November 2009: Innovations Software Technology GmbH, führender Anbieter im Bereich Business Rules Management-Plattformen und Lösungen für den Finanzsektor,…
S+P Samson GmbH auf der LogiMAT 2010: Highlights: Farborganisation im Lagerbereich und Versand
Kissing, 05. November 2009 ? Auf die Themen Intralogistik fokussiert die S+P Samson GmbH, Kissing, ihren Messeauftritt zur LogiMAT 2010 (02. – 04. März 2010, Neue Messe Stuttgart). Der Spezialist für industrielle Kennzeichnungen stellt Lösungen im Bereich der Farbkennzeichnungen vor. Farborganisation strafft Abläufe und vermeidet Fehler in der Disposition. Effizienz in der unternehmensinternen Logistik reduziert Aufwand und Kosten.
Laserdrucker eignen sich ideal für die industrielle Kennzeichnung. Für stark exponierte Einsätze stellt S+P Schutzgehäuse zur Verfügung, die den Drucker vor z.B. Staub und Feuchtigkeit schützen. Der kostengünstige Druck von Formularen und Etiketten lässt sich über verschiedene Fächer steuern. Modernes Formularmanagement integriert so bis zu 4 Dokumente mit einer Workstation bzw. einem Drucker.
S+P GRAPHIPLAST® Etiketten sind flexibel als Anhänger oder Klebeetiketten einsetzbar. Basierend auf Kunststoff sind die Belege nahezu unzerstörbar und lassen sich wie Papier bedrucken. Die Etiketten ersetzen Schutzhüllen und helfen so, Kosten zu senken.
Führende Unternehmen aus den Bereichen Maschinenbau und Automobil nutzen S+P GRAPHIPLAST® als Materialbegleitschein oder Beleg in der Produktions-, Versand und Lagerlogistik. In Halle 5, Stand 204 zeigt S+P Beispiele aus der Praxis rund um die Welt der „industriellen Identifikation“. S+P präsentiert u. a. Lösungen für das topaktuelle Thema „Kennzeichnung nach GHS“ in der Chemieindustrie.
S+P Samson GmbH
Seit 30 Jahren stellt die S+P Samson GmbH nach dem Motto „Starke Lösungen für raue Umgebungsbedingungen“ robuste Kunststoffetiketten her. Die weltbekannten GRAPHIPLAST® Etiketten sind witterungsbeständige Datenträger für Temperaturen bis zu 580 °C, die mit konventionellen EDV-Drucksystemen beschriftbar sind. Dies ermöglicht eine sichere Identifikation bei Ein- und Auslagerung sowie in den verschiedenen Verarbeitungsstufen.
Auch als Systemlieferant ist S+P tätig. Neben Datenträgern sind automatische Etikettierlösungen, Drucksysteme, Strichcode-Lesesysteme und RFID-basierende Systeme Bestandteile umfassender Identlösungen.
Weltweit arbeiten führende Unternehmen der Metall-, Automobil- und Getränkeindustrie mit S+P. Ein umfassendes Netz von Niederlassungen und Agenten garantiert dem Kunden einen schnellen Service vor Ort.
Die S+P Samson GmbH beschäftigt etwa 70 Mitarbeiter und realisierte im Jahr 2008 einen Umsatz von über 17 Mio. Euro.
Eigentumsrechtliche Entflechtung vom Tisch ? Herausforderungen bleiben bestehen
Inkrafttreten des 3. EU-Energiebinnenmarktpaketes
Mehr Wettbewerb, eine Verbesserung der Versorgungssicherheit und die Stärkung von Verbraucherrechten: Dies sollen die wesentlichen Vorteile des 3. Energiebinnenmarktpakets sein. Aus Sicht der vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen wäre hingegen vor allem die für Fernleitungs- und Übertragungsnetzbetreiber geplante eigentumsrechtliche Entflechtung ein Schlag ins Kontor gewesen. Auch wenn diese letztlich keinen Eingang in das Gesetzespaket gefunden hat, kommen auf die Unternehmen durch die neuen Vorgaben dennoch jede Menge Herausforderungen zu.
Bochum / Essen, 5. November 2009 – Energierecht ist längst keine rein nationale Angelegenheit mehr. Der den Klimawandel beeinflussende CO2-Ausstoß beschäftigt die Welt genauso wie die Frage einer gesicherten Energieversorgung. Auch die Nutzung der Atomenergie, die unterirdische CO2-Speicherung oder die Nutzung von Elektroautos lassen sich aus den international geführten energiewirtschaftlichen beziehungsweise politischen Diskussionen nicht mehr wegdenken.
„Zahlreiche energiewirtschaftliche Herausforderungen und Probleme ergeben sich insbesondere auch aus europarechtlichen Vorgaben und Strukturen“, erklärt Dr. Christian Stenneken, Partner im Bereich Energierecht der Kanzlei Aulinger Rechtsanwälte. So ist beispielsweise die Frage, welche Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbs auf den Strom- und Gasmärkten und zur Erreichung eines integrativen europäischen Binnenmarktes ergriffen werden müssen, längst nicht abschließend beantwortet. Vielmehr zeigt das kürzlich verabschiedete 3. Energiebinnenmarktpaket (siehe Details unten), dass die Liberalisierung der Energiemärkte aus Sicht von Europäischer Kommission, Europäischem Rat und Europäischem Parlament noch immer nicht abgeschlossen ist.
Entflechtung die kritischste Frage
„Ein Hauptstreitpunkt im Gesetzgebungsverfahren war bis zuletzt die Frage der Entflechtung von Fernleitungs- beziehungsweise Übertragungsnetzbetreibern, die zu vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen gehören. Also zu Energieversorgungsunternehmen, die beispielsweise Gas- oder Stromleitungsnetze betreiben und zugleich im Bereich der Stromerzeugung beziehungsweise Gasgewinnung oder Energieversorgung tätig sind“, erläutert Dr. Christian Stenneken.
Wie Energieversorgungsunternehmen vorgehen können
? Im Detail sieht die nun geltende Entflechtungsregelung wie folgt aus: Energieerzeugung und Netzbetrieb können entweder durch eine vollständige eigentumsrechtliche Trennung oder, zweitens, durch Abgabe des Netzbetriebs an einen vom vertikal integrierten Konzern unabhängigen Netzbetreiber (Independent System Operator – „ISO“) voneinander separiert werden.
? Die dritte Möglichkeit besteht in der Schaffung eines unabhängigen Übertragungs- beziehungsweise Fernleitungsnetzbetreibers (Independent Transmission Operator – „ITO“). Dieser gehört zwar zum Mutterkonzern, ist aber in Organisation und Betriebsführung unabhängig vom Versorgungs- beziehungsweise Erzeugungsbereich.
„Die Fernleitungs- und Übertragungsnetzbetreiber sind damit im Ergebnis von der allseits befürchteten Verpflichtung zur eigentumsrechtlichen Entflechtung verschont geblieben“, so Dr. Christian Stenneken. „Gleichwohl stellen die Entflechtungsvorgaben die Netzbetreiber vor neue Herausforderungen. Insbesondere auch Speicherbetreiber werden sich künftig mit der Frage der Entflechtung zu beschäftigen haben, da das Binnenmarktpaket auch für diese konkrete Entflechtungsregelungen enthält.“ Die Entflechtungsvorgaben für Verteilnetzbetreiber, die zu einem vertikal integrierten Unternehmen gehören, wurden durch das 3. Energiebinnenmarktpaket im Wesentlichen nicht verändert, allerdings hinsichtlich einiger Entflechtungsdetails verschärft.
? So muss künftig beispielsweise sichergestellt sein, dass der Verteilnetzbetreiber auch über die Ressourcen (etwa Personal, Geldmittel, technische Einrichtungen) verfügt, die für eine unabhängige Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Zudem müssen die Kommunikation und der Auftritt des Verteilnetzbetreibers so beschaffen sein, dass eine Verwechselung mit dem Versorgungsbereich des Unternehmens ausgeschlossen ist. Dies verlangt beispielsweise einen eigenen Internetauftritt und ein eigenes Firmenlogo des Verteilnetzbetreibers.
Geltung der Vorgaben ab 2011
Die das 3. Energiebinnenmarktpaket enthaltenden Richtlinien und Verordnungen wurden am 14. August 2009 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und sind am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung, mithin am 3. September 2009, in Kraft getreten. Obwohl die Verordnungen unmittelbar wirken, das heißt nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden müssen, gelten die Verordnungen erst ab dem 3. März 2011. Die gleiche Frist gilt für die Richtlinien, die innerhalb von 18 Monaten, also ebenfalls bis zum 3. März 2011, von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Damit die Umsetzung reibungslos erfolgt, hat die Europäische Kommission die Veröffentlichung so genannter Interpreting Notes angekündigt, welche den Mitgliedstaaten als unverbindliche Auslegungshilfe bei der Umsetzung der Richtlinien dienen sollen. Die für die Entwicklung der Interpreting Notes zuständige Generaldirektion Energie und Verkehr (GD TREN) der Europäischen Kommission hat dafür Anfang September 2009 erste Entwürfe der Auslegungshilfen an die Mitgliedstaaten zur Kommentierung versandt. Wann mit einer Veröffentlichung der final abgestimmten Interpreting Notes zu rechnen ist, wurde von der Kommission bislang nicht mitgeteilt.
3. Energiebinnenmarktpaket im Detail
Das erstmals im September 2007 von der Europäischen Kommission vorgestellte 3. Energiebinnenmarktpaket für Strom und Gas soll zu einer Förderung des Wettbewerbs beitragen und die – nach Ansicht der Europäischen Kommission noch unzureichende – Liberalisierung der Energiemärkte voran treiben. Nach verschiedenen Modifikationen und Änderungen durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat verabschiedete der Europäische Rat das Maßnahmenpaket am 25. Juni 2009. Es besteht aus den folgenden fünf Richtlinien beziehungsweise Verordnungen:
? Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG
? Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG
? Verordnung (EG) Nr. 713/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
? Verordnung (EG) Nr. 714/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003
? Verordnung (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005
Ziel des Energiebinnenmarktpakets ist unter anderem eine effektivere Trennung des Netzbetriebs von der Energieerzeugung zu erreichen, die Versorgungssicherheit zu verbessern, die Befugnisse der Regulierungsbehörden zu stärken, einen diskriminierungsfreien Zugang zu Übertragungs- und Fernleitungsnetzen sowie Speicher- und LNG-Anlagen (LNG, Liquefied Natural Gas, Flüssigerdgas) zu ermöglichen und die Verbraucherrechte zu erweitern. So soll ein Lieferantenwechsel künftig innerhalb von drei Wochen abgeschlossen sein. Zudem sieht das Maßnahmenpaket eine verbesserte Information der Kunden über ihren Energieverbrauch und die Energiekosten vor, die Anreize für Energieeinsparungen setzen sollen. Der gleiche Zweck soll durch die Einführung intelligenter Messsysteme erreicht werden.
Über AULINGER Rechtsanwälte:
AULINGER Rechtsanwälte ist eine mittelständische Anwaltskanzlei mit 27 Anwälten, davon 8 Notaren, an den Standorten Bochum und Essen. Zu den Mandanten zählen Unternehmer und Unternehmen aller Größen, vom Freiberufler über den Mittelstand bis zu internationalen Konzernen. Auch die öffentliche Hand und kommunale Unternehmen werden laufend vertreten.
AULINGER Rechtsanwälte betreuen ihre Mandanten umfassend auf allen Gebieten des Unternehmensrechts, so im Gesellschafts- und Steuerrecht, im Arbeits- und Immobilienrecht, bei Nachfolgeplanung und beim Unternehmenskauf. Daneben verfügt die Kanzlei über besondere Expertise auch in Spezialbereichen, etwa im Kartell- und Vergaberecht, im Infrastrukturrecht, dem Energiewirtschaftsrecht und dem Recht der Telekommunikation. Mit dieser Kombination klassischer Beratungsfelder und aktuellem Expertenwissen genießt die Partnerschaft, die 2008 ihr 60-jähriges Bestehen feiern konnte, einen exzellenten Ruf weit über das Ruhrgebiet hinaus.
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Der Deckelsack ? Der patentierte „Müllsack“ für Haushalt und häusliche Pflege
Unangenehme Gerüche und Gestank jeder Art sind in unserer Gesellschaft ein fast allgegenwärtiges Thema. In zahlreichen Fernsehspots werden „Raumbedufter“ und „Lufterfrischer“ tagtäglich angepriesen.
Gerade im Badezimmer entstehen unangenehme Gerüche – und ein großer Teil davon sammelt sich im Badezimmermüll.
Wenn man sich nun überlegt, dass allein in Deutschland über vier Millionen Menschen leben, die an Inkontinenz leiden, bekommt das Thema Tabumüll und Geruch in den eigenen vier Wänden eine ganz neue Perspektive. Nicht genug damit, dass die Betroffenen mit ihrer Erkrankung und den damit verbundenen Problemen leben müssen ? sie müssen sich auch noch um die Entsorgung der gebrauchten Inkontinenzprodukte (wie z.B. Windeln, Einlagen) kümmern, was schnell geschehen muss, da sich sonst ein beißender Geruch in der Wohnung festsetzen kann. Speziell in der häuslichen Pflege ist dies ein wichtiges Thema, da der Geruch für Pflegende und Gepflegte eine extreme Belastung darstellen kann.
Hier bietet das patentierte Deckelsacksystem von Cleancura die optimale Lösung: Durch seine spezielle Konstruktion kann der Deckelsack den geruchsintensiven Tabumüll nahezu geruchslos fassen und verringert ein Austreten von Bakterien oder Keimen aus dem Beutel in die Umgebung. Desweiteren garantieren die schlichten grauen Beutel eine diskrete und unauffällige Entsorgung des Mülls. Er erspart somit viele lästige Gänge zur Mülltonne, was gerade für die Entsorgung von Inkontinenzmüll ein großer Vorteil ist.
So verhindert der Deckelsack die Verbreitung von unangenehmen Gerüchen in der Wohnung, so dass die Luft nicht mehr „erfrischt“ werden muss. Das Deckelsacksystem bietet eine neue Möglichkeit der hygienischen und diskreten Müllerfassung und -entsorgung für jeden Haushalt und schafft gerade für den Bereich der häuslichen Pflege ein großes Stück Wohlbefinden für alle Beteiligten, da die „Duftwolke“ mit dem Deckelsacksystem keine Chance mehr hat, sich in der Wohnung zu halten.
Der Deckelsack ist im Onlineshop von Cleancura erhältlich und wird direkt nach Hause geliefert.
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