Kabinett beschließt Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften

Berlin (pressrelations) –

Kabinett beschließt Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute eine Verordnung beschlossen, die eine Reihe von Stoffen dem Betäubungsmittelgesetz unterstellen soll. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung durch den Bundesrat.

Das Bundesministerium für Gesundheit hatte bereits im Januar 2009 die in Kräutermischungen wie „Spice“ und vergleichbaren Produkten enthaltenen synthetischen Cannabinoide „CP-47,497-Homologe“ und „JWH-018“ durch eine Eilverordnung dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Diese Regelung läuft nach einem Jahr aus und wird nun rechtzeitig durch eine dauerhafte Unterstellung dieser Stoffe unter das Betäubungsmittelgesetz fortgeführt. Damit ist künftig weiterhin jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) untersagt.

Drei weitere Stoffe werden wegen ihres Suchtpotentials und der von diesen Stoffen ausgehenden Gesundheitsgefährdung unterstellt:

1. zwei synthetische Cannabinoide (JWH-019 und JWH-073), die inzwischen zum Teil als Wirkstoff in neu auf dem Markt befindlichen Kräutermischungen festgestellt wurden,

2. Mephedron (4-Methylmethcathinon), das eine ähnliche Wirkung wie Ecstasy und Cocain aufweist.

Der neue Wirkstoff Tapentadol wird in die Liste der verschreibungsfähigen Betäubungsmittel aufgenommen, um künftig als Arzneimittel in der Schmerztherapie zur Anwendung zu kommen.

Die Verordnung wird dem Bundesrat zur Beratung zugeleitet.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter http://www.bmg.bund.de

Kontakt
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108
10117 Berlin (Mitte)
Tel +49 (0)1888 441-2225
Fax +49 (0)1888 441-1245
pressestelle@bmg.bund.de
http://www.bmg.bund.de

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TÜV SÜD unterzeichnet Seoul Declaration / Gesundheitsschutz in Zeiten der Krise

München (pressrelations) –

TÜV SÜD unterzeichnet Seoul Declaration / Gesundheitsschutz in Zeiten der Krise

München / Düsseldorf – Dr. Axel Stepken, Vorstandsvorsitzender der TÜV SÜD AG, unterzeichnete im Rahmen der Konferenz der International Labour Organisation (ILO) 2009 die „Seoul Declaration on Safety and Health at Work“. Mit der Unterschrift bekennen sich Staats-, Ministerpräsidenten und Unternehmensleiter zu ihrer sozialen Verantwortung für sichere, gesunde und faire Arbeitsbedingungen. Zur ILO-Konferenz in Düsseldorf haben sich rund 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 60 Ländern getroffen, um die Einflüsse der globalen Finanzkrise auf den Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu analysieren.

Dr. Stepken und Gabriele Sommer, Geschäftsführerin der TÜV SÜD Life Service GmbH, traten als Referenten auf der Konferenz auf und appellierten an Unternehmen, in Zeiten der Wirtschaftskrise Investitionen in die physische und auch psychische Gesundheit von Mitarbeitern sowie in gefährdungsarme Arbeitsplätze nicht zu streichen. „Es ist jetzt wichtiger als jemals zuvor, die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu stärken und eine umfassende Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsstandards sicherzustellen, um als Unternehmen langfristig leistungs- und wettbewerbsfähig zu bleiben“, sagte Dr. Axel Stepken bei der Eröffnung der Konferenz am Mittwoch. Mit der Unterschrift der „Seoul Declaration“ bekennt sich TÜV SÜD zu gefährdungsarmen und gesunden Arbeitsplätzen ? gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

Gesunde Mitarbeiter bilden die Basis für wirtschaftlichen Erfolg

Im Jahr 2007 gab es in Deutschland laut der deutschen Bundesanstalt für Arbeitsschutz und -medizin insgesamt 437,7 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage. Jedem einzelnen Unternehmen kostete ein Ausfalltag eines Mitarbeiters somit im Schnitt mehr als 400 Euro. Hinzu kommt, dass sich kranke Arbeitnehmer in wirtschaftlich schwierigen Zeiten aus Sorge um ihren Arbeitsplatz bisweilen nicht krank schreiben lassen. Schätzungen zufolge entstehen durch diesen sogenannten Präsentismus sogar noch drei Mal höhere Kosten als durch krank geschriebene Mitarbeiter. Die Zahlen verdeutlichen die Relevanz des Themas. TÜV SÜD-Vorstandsvorsitzender Stepken warnte vor einem „Kahlschlag“ beim Gesundheits- und Arbeitsschutz, das werde sich in nicht allzu ferner Zukunft rächen: „Schlimmstenfalls haben Unternehmen dann für den kommenden Aufschwung nicht genügend leistungsfähige Arbeitnehmer zur Verfügung, viele der verbliebenen Mitarbeiter sind eventuell schlecht bis gar nicht motiviert und spezialisierte Fachkräfte nur noch für die Top-Firmen zu bekommen“, erläuterte Stepken. Hinzu kämen deutlich höhere Belastungen der Kranken- und Rentenkassen durch kranke oder frühverrentete Arbeitnehmer. Stepken fügte hinzu: „Ich bin deswegen der festen Überzeugung, dass Investitionen in die physische und auch psychische Gesundheit von Mitarbeitern sowie in gefährdungsarme Arbeitsplätze einen entscheidenden Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens liefern.“

Internationale Verantwortung

Faire Arbeitsplätze seien auch international ein immer wichtigeres Thema: Viele Unternehmen aus der westlichen Welt haben ihre Produktionsstätten in Länder mit niedrigen Lohnkosten und arbeitgeberfreundlicherer Gesetzgebung verlagert, um Kosten zu sparen. Immer häufiger allerdings thematisieren Medien und Gesellschaft die damit verbundenen Probleme wie Kinderarbeit oder giftige Inhaltstoffe in Produkten. Dr. Stepken appellierte an die Verantwortung von Unternehmen, „nicht nur die wirtschaftlichen Vorteile der Globalisierung zu nutzen, sondern auch das vorhandene Wissen, um die Notwendigkeit von Arbeits- und Gesundheitsschutz und um die Vorteile von menschlichen und menschenwürdigen Arbeitsplätzen dorthin zu bringen.“ Zum Glück gebe es schon viele gut funktionierende Beispiele dafür, fügte der TÜV SÜD-Vorstandsvorsitzende hinzu.

Psyche leidet immer häufiger

Was die krankheitsbedingten Ausfälle betrifft, so nehmen gerade die psychischen Erkrankungen immer mehr zu. „Viele Menschen sind an ihrem Arbeitsplatz psychisch überlastet. So wird zum Beispiel in Deutschland jede dritte Frühberentung mittlerweile mit einer psychischen Störung begründet“, erklärte Gabriele Sommer in ihrem Vortrag zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement. Auch eine Befragung von TÜV SÜD-Arbeitsmedizinern erbrachte Hinweise auf stark zunehmende psychische Belastungen in den Firmen. So berichteten über 80 Prozent der befragten Betriebsärzte, psychische Störungen würden in den betreuten Betrieben immer häufiger. Die vermehrten psychischen Erkrankungen sind ? zumindest teilweise ? darauf zurückzuführen, dass durch den Wandel hin zur Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft die körperlichen Belastungen aan den Arbeitsplätzen eher ab und die psychischen Belastungen dagegen stark zunehmen. Gründe dafür sind Informationsüberflutung, Arbeitsverdichtung und Zeitdruck, hohe Ansprüche an Mobilität und Flexibilität, ständige Erreichbarkeit über Handy, Blackberry und Co. – und schließlich auch die permanente Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes.

TÜV SÜD unterstützt Unternehmen

TÜV SÜD Life Service betreut die Mitarbeiter von knapp 10.000 Unternehmen in Deutschland bei Arbeits- und Gesundheitsschutz und Betrieblichem Gesundheitsmanagement. Individuelle Lösungen zum Umgang mit Stress, zur Förderung der Arbeitsmotivation, bei Suchtgefährdung sowie Über- oder Unterforderung gehören dazu. Das Ziel ist stets, Bedingungen am Arbeitsplatz zu schaffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter schützen. Weitere Informationen für Medien zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement gibt es im Internet unter: www.tuev-sued.de/mt.

Darüber hinaus überwachen TÜV SÜD-Experten Produktionsstätten weltweit bezüglich fairer Arbeitsbedingungen und zertifizieren Unternehmen nach internationalen Sozial-Standards (v.a. BSCI, SA 8000). TÜV SÜD engagiert sich für faire und gesunde Arbeitsplätze im eigenen Unternehmen: Vom unternehmenseigenen Sportstudio über zahlreiche Schulungen, flexible Arbeitszeitmodelle, Hilfe bei Kinderbetreuung und Angehörigenpflege bis hin zu Sonderurlaub bei familiären Ereignissen.

Für Medienvertreter gibt es jeden Monat neu ausführliche Dossiers zu verschiedenen Themen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements unter http://www.tuev-sued.de

Kontakt
Heidi Atzler
TÜV SÜD AG
Unternehmenskommunikation – MENSCH
Westendstraße 199, 80686 München
Tel. +49 (0) 89 / 57 91 – 29 35
Fax +49 (0) 89 / 57 91 – 22 69
E-Mail heidi.atzler@tuev-sued.de
http://www.tuev-sued.de

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Neuartiges Hilfsmittel für erweiterte Mobilität

Odenthal (pressrelations) –

Neuartiges Hilfsmittel für erweiterte Mobilität

Innovatives Produkt für den Sanitätsfachhandel

Menschen mit Beschwerden beim Aufrichten und Setzen schwören auf die Mobilitätshilfe LYFTY (HiMi-Nr.: 22.29.02.2001) als einzigartige Unterstützung auf Rezept.

Der LYFTY ist eine elektrische Aufstehhilfe, die unter den vorhandenen Sessel montiert wird. Damit wird der Sessel sanft geschwenkt und angehoben. Die Steuerung erfolgt mit einer handlichen kleinen Fernbedienung. Das Aufstehen ist so ohne fremde Hilfe wieder problem-los möglich. ( www.lyfty.de)

Ziel der Mediziner, Ergo- und Physiotherapeuten ist es, dass betroffene Patienten mobil blei-ben, um den Bewegungsapparat zu trainieren und den Kreislauf zu stabilisieren. Vielfach werden zur Unterstützung Gehhilfen z.B. Rollatoren eingesetzt. Um jedoch aus dem Sitzen in den Stand zu gelangen, sind diese Menschen auf fremde Hilfe angewiesen oder müssen sich selbst erheblich abmühen. Nicht zuletzt geht ein Großteil der Stürze bei älteren Menschen auf Schwierigkeiten beim Aufrichten zurück. Ein zweckmäßiges Hilfsmittel zur Unterstützung des Aufstehens gab es bisher nicht.

Der LYFTY schafft hier sichere Abhilfe und erweitert die Selbständigkeit und Mobilität von Betroffenen (s. Abbildung), indem er aktiv beim Aufrichten unterstützt. Der LYFTY ist eine elektrische Aufstehhilfe, womit der vorhandene Lieblingssessel zum elektrisch angetriebenen Aufstehsessel umgerüstet wird.

Der technische Leiter der Firma tiwera, Herr Stefan Ostermann erklärt: „Die Aufnahme in den Hilfsmittelkatalog der GKV erfolgte, weil der LYFTY
– den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern kann – Betroffene können weiterhin gehen evtl. mit Rollator, da sie mit dem LYFTY problemlos in den Stand kommen -,
– einer drohenden Behinderung vorbeugen kann -Vermeidung der Immobilitätsfalle- oder
– eine Behinderung ausgleicht -Aufstehen ist ohne LYFTY nicht mehr möglich-.“

Weitere Informationen: www.lyfty.de und Frau Tina Ostermann
tiwera GmbH
Altenberger-Dom-Str. 20
51519 Odenthal
T: 02202-97126

Text und Bilder stehen zum Download unter www.tiwera.de/html/presse.html bereit.

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