Unzulässige fristlose Kündigung des Vermieters nach unpünktlichen Mietzahlungen durch das Sozialamt

Karlsruhe (pressrelations) –

Unzulässige fristlose Kündigung des Vermieters nach unpünktlichen Mietzahlungen durch das Sozialamt

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, ob unpünktliche Zahlungen der Miete durch das Sozialamt, welches die Mietzahlungen eines bedürftigen Mieters übernommen hat, den Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen.

Die Beklagten mieteten mit Vertrag vom 11. Mai 2007 ein Reihenhaus des Klägers in W. Nach § 4 des Mietvertrages ist die Miete jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats im Voraus an den Vermieter zu zahlen. Die Beklagten trennten sich noch im Jahr 2007; der Beklagte zu 2 zog aus dem Reihenhaus aus. Die Mietzahlungen gingen beim Kläger für April 2008 am 11. April, für Mai 2008 am 7. Mai, für Juni 2008 am 6. Juni und für Juli 2008 am 8. Juli ein. Mit Schreiben vom 7. April und 13. Mai 2008 mahnte der Kläger die verspäteten Zahlungen ab. Die Mietzahlungen erfolgten seit April 2008 durch das Jobcenter. Dieses ist trotz Vorlage der Abmahnungen des Klägers durch die Beklagte zu 1 nicht bereit, die Mietzahlungen früher anzuweisen. Mit Schreiben vom 11. Juni 2008 kündigte der Kläger das Mietverhältnis unter Berufung auf verspätete Mietzahlungen. Er begehrt die Räumung des Reihenhauses und die Erstattung vorgerichtlicher Auslagen.

Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision des Klägers hatte keinen Erfolg.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Kläger nicht berechtigt war, das Mietverhältnis gemäß § 543 Abs. 1 BGB wegen der unpünktlichen Mietzahlungen fristlos zu kündigen.

Für die Beurteilung, ob ein Grund zur fristlosen Kündigung nach dieser Vorschrift gegeben ist, bedarf es der Würdigung aller Umstände des Einzelfalls. Das Berufungsgericht hat zu Recht nicht isoliert auf die unpünktlichen Zahlungen abgestellt, sondern bei der Interessenabwägung berücksichtigt, dass die Beklagten seit April 2008 auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind und dass die seither eingetretenen Zahlungsverzögerungen von jeweils einigen Tagen darauf beruhen, dass das Jobcenter nicht zu einer früheren Zahlungsanweisung bereit ist. Diese Würdigung weist keinen Rechtsfehler auf.

Die Mieter müssen sich im Rahmen der Abwägung nach § 543 Abs. 1 auch nicht ein etwaiges Verschulden des Jobcenters zurechnen lassen. Das Jobcenter handelt bei der Übernahme der Mietzahlungen nicht als Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB) des Mieters, sondern nimmt ihm obliegende hoheitliche Aufgaben der Daseinsvorsorge wahr. Der Mieter schaltet die Behörde nicht als Hilfsperson zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietverhältnis ein; vielmehr wendet er sich an die staatliche Stelle, um den eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob das Jobcenter anschließend die Kosten der Unterkunft an den Hilfebedürftigen selbst zahlt oder direkt an den Vermieter überweist.

Urteil vom 21. Oktober 2009 – VIII ZR 64/09

AG Weilheim i. OB – Entscheidung vom 19. August 2008 ? 1 C 214/08

LG München II – Entscheidung vom 10. Februar 2009 ? 12 S 4884/08

Karlsruhe, den 21. Oktober 2009

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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IBM bietet berufsbegleitendes Masterstudium an

Stuttgart (pressrelations) –

IBM bietet berufsbegleitendes Masterstudium an

Bachelorabsolvent(inn)en erhalten Finanzierung des Studiums

Ehningen – 21 Okt 2009: Ab dem Sommersemester 2010 bietet IBM Bachelorabsolvent(inn)en die Möglichkeit, ihr konsekutives Masterstudium berufsbegleitend bei IBM zu absolvieren. Die Teilnehmer können nach Ende des Programms einen Master-Abschluss sowie zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen. IBM adaptiert damit als eines der ersten deutschen Unternehmen die Neuordnung des Studiensystems in ihre Personalpolitik.

Das integrative Programm bietet die Möglichkeit einer Doppelqualifikation: Die Teilnehmer absolvieren eine akademische Ausbildung auf Master-Ebene und können während ihrer Studienzeit vollwertige Berufserfahrung in einem globalen Unternehmen sammeln. Bei dem Programm können sich die Studierenden ihre jeweilige Hochschule oder Universität selbst auswählen, sofern diese einen staatlich anerkannten Master berufsbegleitend anbietet.

Das neue Programm richtet sich an sehr gute Bachelorabsolvent(inn)en mit einem wirtschaftswissenschaftlichen oder technischen Schwerpunkt. Die Teilnehmer studieren 18 bis 24 Monate und arbeiten in dieser Zeit drei bis vier Tage pro Woche in einer Fachabteilung der IBM. Zusätzlich zur Ausbildungsvergütung erstattet IBM die studienbedingten Aufwendungen.

Interessierte können sich bis zum 15.11.2009 online über die Karriereseite der IBM bewerben.

Über IBM
IBM gehört mit einem Umsatz von 103,6 Milliarden US-Dollar im Jahr 2008 zu den weltweit größten Anbietern im Bereich Informationstechnologie (Hardware, Software und Services) und B2B-Lösungen. Das Unternehmen beschäftigt derzeit knapp 400.000 Mitarbeiter und ist in über 170 Ländern aktiv. Die IBM in Deutschland mit Hauptsitz in Ehningen zählt derzeit 21.100 Mitarbeiter an 40 Standorten und ist damit die größte Ländergesellschaft in Europa.

Weitere Informationen zu IBM finden Sie unter: http://www.ibm.com/press/de/de/index.wss
Weitere Informationen für Journalisten:
IBM External Relations
Telefon: 07034-15-1793
Email: christian.blum@de.ibm.com

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Grubenbrand im Kalibergwerk Sigmundshall

Hannover (pressrelations) –

Grubenbrand im Kalibergwerk Sigmundshall

Das K + S Kali GmbH Werk Sigmundshall meldete dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) am 21.10.2009 um 13:50 Uhr einen Grubenbrand.

Nach Bekanntgabe entsandte das LBEG umgehend Mitarbeiter an den Ort des Geschehens. Zum Zeitpunkt des Brandausbruchs waren bereits zwei Grubenwehrtrupps zur Lageerkundung unter Tage eingesetzt. Alle übrigen Mitarbeiter wurden umgehend vom Brandherd zurückgezogen.

Bis zum Zeitpunkt der Meldung gab es keine Verletzten.

Über die Ursache des Brandes liegen bislang keine Erkenntnisse vor.

Ansprechpartner:
Lothar Lohff, Tel.: 05323 72-3201

Kontakt Pressestelle:
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
im
GEOZENTRUM Hannover
Stilleweg 2
30655 Hannover
Tel.: 0511 643 2679
Fax: 0511 643 3685
Mobil: 0170 8569662
mailto:andreas.beuge@bgr.de
http://www.geozentrum-hannover.de

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