Gesetzliche Protokollierungspflicht für Banken bei telefonischer Anlageberatung

Germering (pressrelations) –

Gesetzliche Protokollierungspflicht für Banken bei telefonischer Anlageberatung

Gesetzliche Protokollierungspflicht für Banken bei telefonischer Anlageberatung sorgt für regelrechten Nachfrage Boom bei Systemen zur telefonischen Gesprächsaufzeichnung und für gute Laune beim TK-Handel.

Um die Rechte von Privatanlegern zu stärken hat die Bundesregierung beschlossen, dass Banken und Sparkassen ab dem 01.01.2010 jede Anlageberatung in Finanzinstrumenten gegenüber Privatkunden schriftlich protokollieren müssen und dem Anleger eine Ausfertigung des Protokolls auszuhändigen ist. Dies gilt auch für telefonische Beratungen. Aus diesem Grunde rüsten sich immer Banken und Sparkassen mit Geräten zur Aufzeichnung von Telefongesprächen aus, um ihren Aufzeichnungs- und Protokollierungspflichten nachkommen zu können. Verstöße gegen diese neuen Anforderungen können von der BaFin (Bundesanstalt für Bankdienstleistungsaufsicht) mit sehr hohen Bußgeldern geahndet werden.

„Die verstärkte Nachfrage aus dem Banken Bereich nach unseren fileAcall Mitschneidesystemen ist deutlich zu spüren. Banken und Finanzdienstleister müssen sich jetzt mit dem Thema beschäftigen, um entsprechend vorbereitet zu sein und Rechtssicherheit zu haben, sobald die neue Gesetzgebung greift.“ so ein Sprecher der Firma Speech Design.

Das Unternehmen bietet Einzelplatz- und Mehrplatz-Lösungen zur Gesprächsaufzeichnung an, die alle mit einem Kartenleser für eine sogenannte CryptoCard ausgestattet sind. Dies ermöglicht ein sicheres Ver- und Entschlüsseln von Gesprächsmitschnitten und wird damit selbst den hohen Sicherheitsanforderungen im Bankenumfeld gerecht. Ein Zugriff von Unbefugten auf die Mitschnitte ist damit nicht möglich. Ein zentrales Archivierungsprogramm, mit dem Aufzeichnungen von einem oder mehreren fileAcall Mitschnittsystemen über das Unternehmensnetzwerk (LAN) eingesammelt und in einem zentralen Archiv bereitgestellt werden können, ist ebenfalls verfügbar.

Mehr Informationen zu den Mitschneidesystemen sind auf der Internetseite www.fileAcall.de verfügbar.

SPEECH DESIGN
Marko Gatzemeier
press@speech-design.de

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Vorstellung des hessischen Impfkonzepts gegen das H1N1-Virus

Wiesbaden (pressrelations) –

Vorstellung des hessischen Impfkonzepts gegen das H1N1-Virus

Gesundheitsminister Jürgen Banzer: Hessen gut gerüstet gegen die „Neue Grippe“ ? „Schutzimpfung ist dringend erforderlich“

„Hessen ist gut gerüstet gegen die „Neue Grippe“. Mit der landesweiten Schutzimpfung wollen wir sicherstellen, dass die Grippe keine Chance zur Ausbreitung in Hessen bekommt“, sagte der Hessische Gesundheitsminister Jürgen Banzer heute anlässlich der Pressekonferenz zur Vorstellung des hessischen Impfkonzepts. Trotz der bisher glücklicherweise milden Krankheitsverläufe der Influenza in Europa bestehe die Möglichkeit, dass es in den Herbst- und Wintermonaten zu einer starken Ausbreitung der Erkrankung und damit auch häufiger zu ernsthaften Verläufen komme. Deshalb hätten sich alle Bundesländer auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut für eine Impfung großer Bevölkerungsteile entschieden. Die Impfung beginne deutschlandweit am 26. Oktober.

„Die Schutzimpfung ist dringend erforderlich, um eine mögliche zweite Pandemie-Welle wirksam einzudämmen“, sagte der Minister. Hessen sei hier in besonderer Weise gefordert. „An Hessen führt kein Weg vorbei ? dieser große Standortvorteil kann im Falle einer Pandemie schnell zu Nachteil werden. Davor wollen wir die Bürgerinnen und Bürger schützen.“ Eine Gefahr könne vor allem durch eine Veränderung des Virus entstehen, die durch das Aufeinandertreffen des saisonalen Grippevirus mit dem H1N1-Virus möglich sei. „Durch jede einzelne Impfung nehmen wir dem Virus Angriffsfelder und verringern damit die Chance, dass er mit der saisonalen Grippe zusammentreffen und sich verändern kann.“

Das Impfkonzept der Hessischen Landesregierung sieht folgendes Vorgehen vor: Gemäß einer Verordnung der Bundesregierung werden bestimmte Personengruppen vorrangig geimpft. Dazu gehören: 1. Beschäftigte im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege mit Kontakt zu Patienten oder infektiösem Material; 2. Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (z.B. chronische Krankheiten); 3. Schwangere; 4. Personen, die in der sogenannten „kritischen Infrastruktur“ tätig sind (Polizei, Feuerwehr).
Chronisch Kranke und Schwangere werden von ihren Hausärzten bzw. Gynäkologen geimpft, Polizei und Feuerwehr durch den öffentlichen Gesundheitsdienst bzw. durch Betriebsärzte. „Diese Bevölkerungsgruppen sollten in jedem Fall über eine Impfung nachdenken. Grundsätzlich können sich aber alle Bürgerinnen und Bürger, die dies möchten, impfen lassen“, teilte Staatsminister Banzer mit.

Was die Impfung von Schwangeren betrifft, hat die Ständige Impfkommission empfohlen, bis zum Vorliegen weiterer Daten Schwangere mit einem nicht-adjuvantierten Impfstoff zu impfen. Ein solcher Impfstoff liegt momentan noch nicht vor, wird voraussichtlich aber in einigen Wochen zur Verfügung stehen. Eine Schwangerschaft ist aber keine Gegenanzeige für eine Impfung mit einem adjuvantierten Impfstoff. Schwangere können daher, vor allem wenn besondere Risiken vorliegen (z.B. chronische Grunderkrankungen, erhöhtes Infektionsrisiko), aufgrund einer individuellen Beratung mit einem adjuvantierten Impfstoff geimpft werden. „Ich empfehle, dass sich werdende Mütter in jedem Fall an die sie behandelnden Gynäkologen wenden sollten, um sich über eine mögliche Impfung beraten zu lassen“, sagte der Minister. Darüber hinaus stünden Beratungsstellen an den drei hessischen Universitätskliniken zur Verfügung.

Hessen hat Impfstoff in ausreichender Menge angekauft. Mit ca. 3,7 Mio. Dosen können bei einer einmaligen Impfung ca. 60 Prozent der Bevölkerung versorgt werden, bei einer zweimaligen Impfung ca. 30 Prozent. Nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen wird bei Menschen zwischen 10 und 60 Jahren eine einmalige Impfung voraussichtlich ausreichen. Eine zweite Impfung wäre spätestens 6 Monate nach dem ersten Termin erforderlich. „Der neue Impfstoff wurde in den vergangenen Monaten klinisch getestet und auf europäischer und damit auch nationaler Ebene zugelassen. Er kann somit ? unabhängig vom Hersteller ? als wirksam und sicher eingestuft werden“, sagte der Minister.

Der Impfstoff wird von der Herstellerfirma an einen Großhändler in Hessen ausgeliefert. Von dort wird er an die Gesundheitsämter und an Apotheken weitergegeben. Die Landesapothekerkammer und der Hessische Apothekerverband haben flächendeckend 100 Apotheken benannt, bei denen die niedergelassenen Ärzte den Impfstoff für ihre Praxen bestellen können.

Das Gesundheitsministerium hat auf seiner Internetseite umfassende Informationen rund um die „Neue Grippe“ und die Schutzimpfung bereitgestellt. Diese sind unter „www.grippeschutz.hessen.de„einsehbar.

„Insgesamt hoffen wir natürlich, dass es zu keiner krisenhaften Ausweitung der Pandemie kommt und sich der milde Verlauf fortsetzt. Dazu sind die Schutzimpfung und eine umfassende Information der Bevölkerung über die Möglichkeiten zum Infektionsschutz eine wichtige Voraussetzung. Unsere Vorkehrungen sollen für die Bürgerinnen und Bürger eine Versicherung sein, die jeder nutzen kann, der eine Impfung möchte oder sie benötigt“, sagte der Minister abschließend.

Pressestelle: Sozialministerium
Pressesprecherin: Ulrike Grzimek, Dostojewskistraße 4, D-65187 Wiesbaden
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