(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Anlässlich der ablehnenden Äußerung der Bundesdrogenbeauftragten zur Lockerung des Rauchverbotes in Bayern erklärt der sucht- und drogenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Detlef PARR:
Eine Lockerung des Rauchverbotes jetzt auch in Bayern ist ein Schritt in die richtige Richtung und ein gutes Signal für die anderen Bundesländer. Auch dort wird es Ausnahmeregelungen geben. Diese Lösung kommt dem Grundsatz der Wahlfreiheit der Wirte und der Entscheidungsfreiheit der Konsumenten entscheidend näher.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Sabine Bätzing lehnt diese Lockerung des Rauchverbotes nach wie vor als falsches Signal ab. Das ist eine Fehleinschätzung. Gut und richtig ist der jetzt von allen Ländern außer Hamburg beschrittene Weg, das Urteil zum Nichtraucherschutzgesetz in der Praxis so umzusetzen, wie das Bundesverfassungsgericht es vorgesehen hat. Der Nichtraucherschutz darf nicht zu Lasten der Berufsfreiheit von Wirten und der Entscheidungsfreiheit der Gäste gehen.
Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt die Pläne, das bestehende strikte Rauchverbot zu lockern und damit wohl durchdachte Ausnahmeregelungen zuzulassen.
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