PILTZ: Bundesrat muss das BKA-Gesetz stoppen, um die Verfassung zu schützen

(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Zur morgigen Abstimmung im Bundesrat über das geplante BKA-Gesetz erklärt die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:

Der Bundesrat tut gut daran, dem BKA-Gesetz die Zustimmung zu verweigern. Das von Union und SPD im Bundestag beschlossene Gesetz missachtet den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung und ist in weiten Teilen verfassungsrechtlich bedenklich. Diesem Gesetz im Bundesrat die Mehrheit zu verweigern, ist aktiver Schutz der Verfassung.

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Die von den Ländern vorgebrachte Kritik an einem „deutschen FBI“ kommt spät, aber zum Glück nicht zu spät. Das BKA-Gesetz in seiner derzeitigen Fassung untergräbt nicht nur den verfassungsgemäßen Schutz der Grundrechte in bislang nicht dagewesener Weise, sondern stellt unser bewährtes föderales System im Bereich der Gefahrenabwehr auf den Kopf. Die Bündelung von derart gravierenden Befugnissen bei einer Großbehörde wie dem BKA verschiebt die Gewichte unserer föderalen Sicherheitsarchitektur in sehr bedenklicher Weise.

Ein Vermittlungsverfahren darf daher nicht bloße Makulatur sein. Das BKA-Gesetz ist vom Grundsatz her verfehlt. Bund und Länder müssen sich ernsthaft damit auseinandersetzen, wie die Sicherheitsarchitektur gestaltet sein soll. Vor allem aber darf die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit nicht zu Lasten der Grundrechte gekippt werden. Die FDP-Bundestagsfraktion wird in einem wohl anstehenden Vermittlungsverfahren auch weiterhin darauf drängen, das Gesetz zurückzuziehen und im Grundsatz neu zu entscheiden, wie die Abwehr terroristischer Gefahren in Deutschland effektiv und mit der gebotenen Achtung für die Grundrechte gewährleistet werden kann.

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