Positives Echo von Sachverständigen zur Unterstützten Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen

(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales – Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung“ erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Die zur Anhörung eingeladenen Sachverständigen bewerteten die zu beschließende neue Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ durchweg positiv. Die Unterstützte Beschäftigung wurde als gute Möglichkeit angesehen, mehr Menschen mit Behinderungen eine Chance auf einen regulären Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt zu geben.

Die anwesenden Sachverständigen machten aber auch noch anstehenden Handlungsbedarf deutlich. Ulrich Hellmann von der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. und Johannes Magin vom Deutschen Caritasverband e.V. verwiesen darauf, dass mit dem Gesetzentwurf Unterstützte Beschäftigung die Reformbemühungen nicht abgeschlossen sein dürften. Insbesondere müsse es für Werkstattberechtigte, die nicht in die Zielgruppe der neuen Maßnahmen fallen, Alternativen zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen geben. Als Beispiel wurden dauerhaft ausgelagerte Werkstattplätze und andere Formen der beruflichen Teilhabe in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, etwa das Persönliche Budget, genannt. Jörg Bungart, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung, verdeutlichte die maßgeblichen Qualitätsanforderungen an die neue Maßnahme. Insbesondere hänge der Erfolg der Maßnahme von einer intensiven Begleitung der Teilnehmer der Unterstützten Beschäftigung ab. Es müssten hierfür ausreichende Finanzmittel von Seiten der Bundesagentur für Arbeit und der Integrationsämter zur Verfügung gestellt werden. Karl-Friedrich Ernst, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen, machte auf mögliche Finanzierungsschwierigkeiten bei der Unterstützten Beschäftigung aufmerksam. Es müssten den Integrationsämtern aus der Ausgleichsabgabe mehr Mittel zur Verfügung stehen, um neben der Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung die sonstigen Leistungen der Integrationsämter, wie Integrationsprojekte, noch im ausreichenden Umfang fördern zu können.

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Das insgesamt positive Echo der Sachverständigen ist erfreulich. Menschen mit Behinderungen werden nach dem noch anstehenden Beschluss der neuen Maßnahme mehr Teilhabechancen in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes haben. Die Kritikpunkte der Sachverständigen wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in die weiteren Beratungen einbeziehen.

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