Präsident des Bundesfinanzhofs ernannt – Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff

Berlin (pressrelations) –

Präsident des Bundesfinanzhofs ernannt – Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff
Der Bundespräsident hat heute Herrn Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff als Richter des Bundesverfassungsgerichts verabschiedet und ihn zum Präsidenten des Bundesfinanzhofes ernannt.

Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff war seit dem Jahr 2001 Mitglied des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Zuvor war er mehrere Jahre als Richter am Bundesfinanzhof (Mitglied des IX. Senats), davor als stellvertretendes Mitglied des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, als Richter am Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern sowie als Richter und später als Vorsitzender Richter am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern tätig. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster und dem Referendariat in Baden-Württemberg war Mellinghoff zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg, von 1987 bis 1991 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht. Rudolf Mellinghoff wurde 2006 die Ehrendoktorwürde der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald verliehen. Seit 2007 ist er Honorarprofessor der Eberhard Karls Universität Tübingen, an der er seit 2001 als Lehrbeauftragter tätig ist.

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